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Ortsrecht

Das Ortsrecht ist das Recht einer Kommunalverwaltung. Es besteht aus gemeindespezifischen Satzungen und Verordnungen zu verschiedenen örtlichen Themen.

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gibt den Gemeinden die Möglichkeit, Angelegenheiten im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts zu regeln, wobei Rechtsvorschriften des Bundes und des Landes zu beachten sind.

Alle vom Rat der Stadt erlassenen Satzungen, Ordnungen und Richtlinien bilden das Grevenbroicher Ortsrecht,

Hier finden Sie die wichtigsten ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Grevenbroich.

Hinweise:

  • Die Veröffentlichung des Grevenbroicher Ortsrechts erfolgt als Serviceleistung der Stadt zur Information über die geltenden örtlichen Vorschriften. Obwohl wir uns bei Änderungen um größtmögliche Aktualität bemühen, können wir nicht garantieren, dass alle Regelungen jederzeit in der aktuell gültigen Fassung abrufbar sind.
  • Einige Texte sind aufgrund ihres Alters nicht in einer geschlechtergerechten Sprache abgefasst. Es sind jedoch immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.