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Bürgerbeteiligung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, dass Sie Interesse am Thema Bürgerbeteiligung in Grevenbroich haben. Die Stadt Grevenbroich sind wir alle, die Einwohnerinnen und Einwohner, der Rat und die Verwaltung. Es ist unsere Stadt, die wir gemeinsam gestalten. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich zu informieren und Einfluss auf Entscheidungen und Aufgaben zu nehmen, die unsere Stadt betreffen. Ihre Anregungen können Sie jederzeit einbringen, auch ohne einer Partei, Institution oder einem städtischen Gremium anzugehören.

Die Bürgerbeteiligung lässt die Einwohnerinnen und Einwohner, die Politikerinnen und Politiker unserer Stadt sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Grevenbroich in Entscheidungsfällen näher zusammenrücken. Vorteilhaft ist hier, dass die vielseitigsten Aspekte von verschiedenen Gruppen zusammengetragen werden. Dabei ist stets auf ein verständnisvolles, wertschätzendes und vorurteilsfreies Miteinander zu achten. Jeder sollte den Argumenten des Anderen aufgeschlossen gegenüber stehen. 

Durch die Bürgerbeteiligung sollen

  • die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Grevenbroich einbezogen
  • zur Mitwirkung ermutigt
  • alle Möglichkeiten mit Chancen und Risiken abgewogen
  • Transparenz geschaffen und
  • größere Akzeptanz für das Ergebnis erreicht werden.

Die Stadt Grevenbroich lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner ein, an Prozessen der Bürgerbeteiligung in Grevenbroich teilzunehmen. Ziel der Bürgerbeteiligung ist es, alle Einwohnerinnen und Einwohner unabhängig von Staatsangehörigkeit, Religion oder politischer Weltanschauung in die Entscheidungen der Stadt Grevenbroich einzubeziehen.

Nachfolgend finden Sie im Einzelnen die Möglichkeiten, die Sie zur aktiven Beteiligung wahrnehmen können.

Daneben sind auf unserer Homepage unter dem Menü "Wohnen, Bauen & Umwelt", Unterpunkt "Bebauungspläne", aktuelle Planungsverfahren aufgeführt, die mittels eines Online-Beteiligungsformulars spezielle Öffentlichkeitsbeteiligungen vorsehen.

Ihr
Klaus Krützen
Bürgermeister


Bürgersprechstunde

Jeder kann an der Bürgersprechstunde des Bürgermeisters teilnehmen. Herr Bürgermeister Klaus Krützen bittet jedoch aus Gründen der Fairness um vorherige Themenangabe.

Die Termine werden in der örtlichen Presse, auf der städtischen Homepage, bei Facebook und auf Twitter veröffentlicht.

Eine vorherige Anmeldung ist aufgrund der großen Nachfrage zwingend erforderlich. 
Diese ist unter der Telefonnummer 02181 / 608 - 225 möglich.


Kinder- und Jugendsprechstunde

Bürgermeister Klaus Krützen hat neben der Bürgersprechstunde eine Kinder- und Jugendsprechstunde eingerichtet. Diese Sprechstunden finden abwechselnd im Rathaus und in den Schulen statt.

Die Kinder und Jugendlichen erhalten dadurch die Gelegenheit, Anregungen, Ideen und/oder Beschwerden mitzuteilen.

Auf die Termine wird in der örtlichen Presse, auf der städtischen Homepage, bei Facebook, bei Twitter und in den Schulen hingewiesen.

Eine vorherige Terminabsprache ist jedoch notwendig. Diese kann unter der Telefonnummer 02181 / 608 - 225 erfolgen. 

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Stadtteilgespräch

Bürgermeister Klaus Krützen hat mit seinem Amtsantritt angekündigt, Stadtteilgespräche einzuführen. Das bedeutet, dass Sie nicht zur Verwaltung kommen müssen, sondern die Verwaltung in Ihren Ort kommt. Hierbei soll zunächst der Aufbau der Verwaltung erläutert werden. Im Anschluss soll über aktuelle und zukünftige Vorhaben berichtet werden. Aber auch die Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort haben die Möglichkeit, das Stadtteilgespräch mitzugestalten.

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Einwohnerfragestunde

Der Rat kann Fragestunden für Einwohner zulassen. In Grevenbroich ist das Fragerecht für Einwohnerinnen und Einwohner in § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Grevenbroich geregelt. Demnach wird eine Fragestunde für Einwohner mindestens zweimal jährlich in die Tagesordnung der Stadtratssitzung aufgenommen.  In diesem Fall ist jeder Einwohner der Stadt berichtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündlich Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Die Termine können Sie der veröffentlichten Tagesordnung entnehmen.

Eine Beantwortung der Anfragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, wird diese schriftlich nachgereicht.


Anregungen und Beschwerden

Die Gemeindeordnung räumt jedem das Recht ein, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat zu wenden. Die Hauptsatzung der Stadt Grevenbroich modifiziert die Zuständigkeit in § 8 Abs. 5. Demnach hat der Haupt- Finanz- und Demografieausschuss die Anregungen und Beschwerden inhaltlich zu prüfen und abschließend über sie zu entscheiden. Einzige Voraussetzung ist jedoch, dass der sogenannte Bürgerantrag in den Aufgabenbereich der Stadt Grevenbroich fällt.

Ausgeschlossen sind Anregungen und Beschwerden,

  • deren Inhalt einen Straftatbestand erfüllt,
  • die gegenüber bereits geprüften Anregungen oder Beschwerden kein neues Sachvorbeingen vorliegt,
  • deren Gegenstand ein Thema ist, mit dem sich ein Fachausschuss bereits abschließend befasst hat.

Es besteht die Möglichkeit, Ihren Bürgerantrag per E-Mail, Fax, Post oder über das Formular "Bürgerantrag online" zu stellen.

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Bürgerbegehren / Bürgerentscheid

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Grevenbroich können gemäß § 26 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beantragen, dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Stadt Grevenbroich entscheiden.

Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.

Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Rates, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Gegen einen Beschluss, der nicht der Bekanntmachung bedarf, beträgt die Frist drei Monate nach Sitzungstag.

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Einwohnerantrag

Eine Einwohnerin oder ein Einwohner kann gemäß § 25 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Der Antragsteller muss seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Der Antrag ist nur zulässig, wenn nicht in derselben Angelegenheit innerhalb der letzten zwölf Monate bereits ein Antrag gestellt wurde.

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