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Zielsetzung
Mit dem ISEK „Flutgrabenquartier“ ist das Ziel verbunden, die Erft als verbindendes Element innerhalb des Flutgrabenquartiers unter den zukünftigen Rahmenbedingungen des Strukturwandels (u.a. reduzierte Wassermenge aufgrund der Beendigung des Tagebaus) zu qualifizieren. Zudem sollen stadtökologische Aspekte und die gestiegenen Anforderungen an den Hochwasserschutz in den Planungen berücksichtigt werden.
Das Flutgrabenquartier befindet sich in einer Umbruchsituation. Aus diesem Grund sollen neben der Erft weitere Flächen und Nutzungen im Umfeld mitbetrachtet und eine nachhaltige Entwicklung in diesen Bereichen angestoßen werden.
Mit dem Platz der Republik sowie dem Turnierplatz befinden sich zwei (Frei)-Flächen direkt angrenzend zum Flutgraben, die in ihrer derzeitigen Nutzung als Parkplatz sowie der temporären Nutzung für das Schützenfest untergenutzt sind und gestalterische Defizite aufweisen. Mit dem Masterplan soll ein Konzept entwickelt werden, dass einerseits die bestehenden Restriktionen (Nutzung als Stellplatzfläche bzw. Schützenplatz) berücksichtigt und andererseits Vorschläge zur gestalterischen Aufwertung und besseren Verknüpfung mit dem Umfeld mitaufnimmt.
Die Kindertagesstätte am Hartmannweg ist erneuerungsbedürftig. Zudem besteht für die katholische Grundschule an der Graf-Kessel-Straße Erweiterungsbedarf. Für beide Einrichtungen stellt sich die Frage, ob sie am bestehenden Standort weiterentwickelt werden sollen oder eine Verlagerung anzustreben ist.
Die Räume der ehemaligen Realschule an der Bergheimer Straße stehen gegenwärtig leer und sollen in den nächsten Jahren übergangsweise als Standort der Gesamtschule dienen, bis der Schulstandort in Wevelinghoven erweitert worden ist. Für den Standort muss eine langfristige Nutzungsperspektive gefunden und eine städtebauliche Leitvorstellung aufgezeigt werden.
Ein weiterer Baustein bildet das Areal des ehemaligen Baubetriebshofs am Flutgraben. Auch für diesen Standort ist eine tragfähige Nachnutzungsmöglichkeit unter Beachtung möglicher Restriktionen zu entwickeln. Perspektivisch ist zudem das angrenzende Gelände des Deutschen Roten Kreuzes in die Entwicklungsmaßnahme mit einzubeziehen.
Unter landschaftsplanerischen Gesichtspunkten ist neben der Entwicklungsachse „Flutgraben“ auch der südöstliche Bereich an der „Spielspinne“ im Masterplan mitzudenken. Sowohl Spielplatz als auch die angrenzenden Grün- und Freiflächen sollen in ihren Aufenthalts- und Naherholungsqualitäten optimiert und besser mit dem Flutgrabenquartier sowie den angrenzenden Grünräumen verknüpft werden.
Die Entwicklungen auf der Fläche der alten Molkerei sowie an der Kaplan-Hahn-Straße sind ebenfalls bei der Erarbeitung der Plankonzeption zu berücksichtigen. Zudem gilt es zu prüfen, ob auch Teile der Stadtparkinsel in die Konzeption des ISEKs mit aufgenommen werden.
Zusammenfassend sollen neben der nachhaltigen Qualifizierung der Erft als Teil des Flutgrabenquartiers die aufgeführten Entwicklungen im Quartier in der Konzeption berücksichtigt und konkrete Nutzungsvorschläge für die Entwicklungsflächen erarbeitet werden. Die Funktionen Naherholung, Bildung, Wohnen, Sport, Brauchtum und Gastronomie sollen entlang des zukünftig neu gestalteten Gewässerverlaufs miteinander verzahnt und aufeinander abgestimmt werden.