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Inklusion
Inklusion heißt, dass alle Menschen gleichberechtigt zusammenleben können.
In Deutschland gibt es ein wichtiges Gesetz, das Grundgesetz.
In diesem Gesetz steht: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden".
Der Staat muss Menschen mit Behinderung genauso behandeln wie alle anderen Menschen.
Es gibt auch andere Gesetze, die dabei helfen sollen, Inklusion besser zu machen:
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sagt, dass Behörden ihre Internetseiten und Formulare einfach machen müssen. So können alle Menschen sie gut nutzen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es auch so ein Gesetz. Das Gesetz heißt Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW).
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist auch wichtig. Man nennt es auch Anti-Diskriminierungsgesetz.
Es ist verboten, Menschen mit Behinderung schlechter zu behandeln.
Zum Beispiel dürfen Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen nicht ablehnen, nur weil sie eine Behinderung haben.
Das Gesetz schützt auch andere Gruppen vor Diskriminierung.
Diskriminierung ist ein anderes Wort für Ungleichbehandlung. Oder für Benachteiligung.
Zum Beispiel wegen der Hautfarbe, Religion oder dem Alter.
In Deutschland gilt die UN-Behindertenrechtskonvention.
Das ist ein Vertrag von 175 Ländern.
Sie wollen die Inklusion in ihren Ländern verbessern.
Dafür müssen sie 3 wichtige Regeln beachten:
- Selbstbestimmung:
Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden.
Sie dürfen wählen, wo sie leben wollen.
Sie dürfen auch wählen, welchen Beruf sie lernen wollen. - Teilhabe:
Menschen mit Behinderung dürfen am Leben in der Gesellschaft teilnehmen. Das ist ihr Recht. - Gleichstellung:
Menschen mit Behinderung sollen genauso leben können wie alle anderen.
Es gibt noch andere wichtige Gesetze.
Zum Beispiel das Bundesteilhabegesetz (BTHG).
Und das Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen (IGG NRW).
Die Gesetze:
- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3
- UN-Behindertenrechtskonvention
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW)
- Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Bundesteilhabegesetz (BTHG)
- Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen (IGG NRW)
Inklusion ist ein lateinisches Wort.
Auf deutsch heißt das Wort:
Einbeziehung oder Dazugehörigkeit
Man meint damit:
Alle Menschen sind mit dabei.
Oder:
Teilhabe von allen an allem.
Ein gutes Leben für Alle.
Beauftragter für das Inklusionswesen
Uwe Durst ist als Beauftragter für das Inklusionswesen zuständig für das Erstellen eines Inklusionskonzeptes, damit die Belange von Menschen mit Behinderung in Grevenbroich nachhaltig verbessert werden. Er berät dabei die Stadtverwaltung und Stadtpolitik, wie sie ihre Angebote inklusiv ausrichten können. Die Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen der Selbsthilfe, Wohlfahrtsverbände und andere Beteiligte können sich an ihn wenden, wenn sie Fragen haben oder sich engagieren möchten. Er hilft somit aktiv mit, die vielfältigen Barrieren im Stadtgebiet abzubauen.
„Inklusion bedeutet für mich, dass wir eine Lebenswelt schaffen, in der jeder Mensch in seiner Vielfalt seinen individuellen Platz findet. Mehr Inklusion bedeutet mehr Toleranz, Respekt und weniger Barrieren. Das Miteinander ist also besonders wichtig; denn Wege entstehen dadurch, dass wir sie gemeinsam gehen.“
Uwe Durst arbeitet deshalb mit betroffenen Menschen, Initiativen, Organisationen, Selbsthilfegruppen, Verbänden, Persönlichkeiten und Vereinen zusammen. Er berät, nimmt Einfluss sowie unterstützt die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen, damit sie sichtbarer Teil unserer Stadtgesellschaft in Grevenbroich sind.
Seine Aufgaben als Beauftragter für das Inklusionswesen sind
- im Rahmen der Erstellung eines Inklusionskonzeptes einen Maßnahmenkatalog für die Stadt Grevenbroich entsprechend den Vorgaben der UN‐Behindertenrechtskonvention zu entwickeln, zu begleiten, zu befördern und zu unterstützen,
- zwischen Bevölkerung, Stadtverwaltung und Politik zu vermitteln,
- Aktivitäten, die ein selbstbestimmtes Leben möglich machen, zu unterstützen,
- daran zu arbeiten, dass sich die Teilhabe am Leben in der Stadtgesellschaft verbessert,
- ehrenamtliche Mitglieder von Organisationen und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderung zu unterstützen,
- die Stadtverwaltung über die Anliegen und Belange von Menschen mit Behinderung zu informieren,
- die Politik zu beraten, mit welchen Maßnahmen die Inklusion in Grevenbroich weiterentwickelt werden kann.
Uwe Durst
Telefon: 02181 / 608 - 259
E-Mail: inklusion(at)grevenbroich.de
Ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter
Herr Walter Rogel ist der Behindertenbeauftragte.
Er arbeitet ehrenamtlich.
Er vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen.
Er sorgt dafür, dass diese Menschen überall dabei sein können. Das nennt man Teilhabe.
Beratungszeiten:
Die Beratung ist jeden zweiten Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr nachmittags
Die Beratung ist im Neuen Rathaus im Zimmer 220
Sie müssen sich vorher anmelden.
Walter Rogel
Kurt-Huber-Str. 2
41515 Grevenbroich
Telefon: 02181 / 2133815
E-Mail: behinderten.beauftragter(at)grevenbroich.de
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