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Inklusion

Inklusion bedeutet eine Umgebung zu schaffen, die allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht.

In Deutschland steht im wichtigsten Gesetz, dem Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. (Artikel 3, Grundgesetz)

Das bedeutet, dass der Staat Menschen mit Behinderung genauso behandeln muss wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger.

Es gibt auch andere Gesetze, die helfen sollen, Inklusion besser zu machen:

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sagt zum Beispiel, dass Behörden ihre Internetseiten, Formulare und Anträge so machen müssen, dass sie für alle einfach zu nutzen sind.In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW).

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist auch wichtig. Man nennt es auch Anti-Diskriminierungsgesetz. Es ist verboten, Menschen mit Behinderung zu benachteiligen. Zum Beispiel dürfen Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen nicht ablehnen, nur weil Sie eine Behinderung haben. Das Gesetz schützt auch andere Gruppen vor Diskriminierung, zum Beispiel wegen Hautfarbe, Religion oder Alter.

In Deutschland gilt auch die UN-Behindertenrechtskonvention. Das ist ein Abkommen von 175 Ländern auf der Welt. Sie versprechen, die Inklusion in ihren Ländern besser zu machen. Dafür müssen sie drei wichtige Grundsätze beachten:

  • Selbstbestimmung: Menschen mit Behinderung dürfen selbst bestimmen, wo sie wohnen wollen und welchen Beruf sie lernen möchten.
  • Teilhabe: Menschen mit Behinderung haben das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
  • Gleichstellung: Menschen mit Behinderung sollen genauso leben können wie alle anderen Menschen.

Weitere wichtige gesetzliche Grundlagen sind das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen (IGG NRW).

Überarbeitung des Textes in einfacher Sprache unter Zuhilfenahme von ChatGPT

Symbol Leichte Sprache

Inklusion ist ein lateinisches Wort.

Auf deutsch heißt das Wort:

Einbeziehung oder Dazugehörigkeit

Man meint damit:

Alle Menschen sind mit dabei.

Oder:

Teilhabe von allen an allem.

Ein gutes Leben für Alle.

Hurraki


Ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter

Der Rat der Stadt Grevenbroich hat im Dezember 2023 die ehrenamtliche Position des Behindertenbeauftragten mit Herrn Walter Rogel besetzt.
Zu seinen Aufgaben gehört es, die Interessen und Belange von Menschen mit Behinderungen zu vertreten und darauf hinzuwirken, dass ihre Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen gewährleistet ist.

Walter Rogel

Kurt-Huber-Str. 2
41515 Grevenbroich
Telefon: 02181 / 2133815
E-Mail: behinderten.beauftragter(at)grevenbroich.de