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Kommunalwahl

Bei den Kommunalwahlen werden aktuell der Kreistag sowie der Landrat für den Rhein-Kreis Neuss und der Rat der Stadt sowie der Bürgermeister der Stadt Grevenbroich gewählt. Näheres zur Wahl des Bürgermeisters erhalten sie hier.

Der Rat der Stadt Grevenbroich vertritt die Belange aller Grevenbroicher Einwohnerinnen und Einwohner und ist darüber hinaus für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig.

Hierzu gehören u. a.:

  • die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll
  • die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter, sowie die Wahl der Beigeordneten
  • die Änderung des Gemeindegebietes
  • der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen
  • der Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans
  • die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte
  • die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters
  • die Veräußerung oder Verpachtung von Eigenbetrieben, Gesellschaften oder Beteiligungen
  • die Bestellung der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes

Das für die Kommunalwahl geltende Recht ergibt sich im Wesentlichen aus dem Grundgesetz (Art. 28 Abs. 1 GG), der Gemeindeordnung NRW, dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung.

Die Wahl des Rates erfolgt nach einem zweistufigen Mischsystem, bestehend aus vorgeschalteter Mehrheitswahl in den Wahlbezirken und ausgleichender Verhältniswahl nach Reservelisten im ganzen Wahlgebiet.
Jeder Wähler hat eine Stimme.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag:

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist (d.h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt)
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • dem 16. Tag vor der Wahl in Grevenbroich seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Wahlhelfer

Zur Unterstützung der Durchführung der Kommunalwahl sowie grundsätzlich für jede andere Wahl werden zahlreiche Wahlhelfer benötigt. Wer sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessiert erhält hier weitere Informationen.

 

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