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Wahl des Integrationsrates der Stadt Grevenbroich
Der in Grevenbroich zu wählende Integrationsrat stellt auch weiterhin eine hohe Bedeutung im Rahmen der Zuwanderungsgeschichte dar. Circa 9.000 wahlberechtigte Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund haben nun die Möglichkeit, ihren Integrationsrat zu wählen. Somit haben interessierte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner mit Zuwanderungsgeschichte die Möglichkeit, sich auf kommunaler politischer Ebene, insbesondere bezogen auf ihre rechtliche, soziale, berufliche oder wirtschaftliche Situation nunmehr demokratisch aktiv einzubringen. Ziel ist es, die Regelung über die politische Teilhabe der Zuwanderinnen und Zuwanderer an der kommunalen Selbstverwaltung zu verbessern.
Die Novellierung des § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens am 18.12.2013 sieht eine rechtliche Stärkung des Integrationsrates vor, die nun das einzige demokratisch gewählte politische Gremium aller Migrantinnen und Migranten in NRW darstellt. Neben anderen Verbesserungen wurde auch der Kreis der Wählerinnen und Wähler ausgeweitet.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die
- sich am Wahltag, seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben, und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Diese Personen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigt sind ferner alle Deutschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und ansonsten die genannten Voraussetzungen erfüllen. Diese Personen müssen ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie wählen wollen. Eine Kopie der Einbürgerungsurkunde ist bei Einreichung des Antrages in jedem Fall erforderlich.
Wählbarkeit
Wählbar als Mitglied des Integrationsrates sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres neben den wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern auch die deutschen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Grevenbroich.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Zusammensetzung des Integrationsrates
Der Integrationsrat der Stadt Grevenbroich besteht nach der Hauptsatzung aus 15 Mitgliedern, von denen 10 Mitglieder von den zu dieser Wahl wahlberechtigten ausländischen und deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern in allgemeiner, freier, gleicher und unmittelbarer Wahl für die Dauer der Wahlzeit des Rates gewählt werden und 5 weitere Mitglieder vom Rat bestellt werden.
Briefwahl
Wer sich nicht am Wahltag ins Wahllokal begeben will, kann ab dem 04.08.2025 im Wahlamt im Auerbachhaus auf der Stadtparkinsel in Grevenbroich seinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Die Möglichkeit vor Ort zu wählen besteht darüber hinaus, voraussichtlich ab dem 11.08.2025, auch. Bringen Sie auch hier Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes lauten:
- Montag und Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch und Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
- Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen war seit dem 04.08.2025 auch → online oder per E-Mail unter wahlen@grevenbroich.de möglich. Eine Beantragung online war, auf Grund der Postlaufzeiten, nur bis zum 08.09.2025, 12:00 Uhr möglich.
Eine telefonische Beantragung ist hingegen nicht möglich.
Downloads:
- Wahlordnung Integrationsrat Grevenbroich (PDF, 144 KB)
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (PDF, 128 KB)
- Wahlvorschlag Einzelbewerber (PDF, 164 KB)
- Listenwahlvorschlag (PDF, 405 KB)
- Versicherung an Eides statt (PDF, 170 KB)
- Niederschrift Mitgliederversammlung (PDF, 670 KB)
- Zustimmungserklärung Bewerber (PDF, 174 KB)
- Bescheinigung Wählbarkeit zur Integrationsratswahl (PDF, 127 KB)
- Informationen zum Datenschutz (PDF, 184 KB)
- Einspruch gegen das Wählerverzeichnis zur Integrationsratswahl (PDF, 90 KB)
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