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Anregungen und Beschwerden, §24 Gemeindeordnung NRW

Allgemeine Anfragen, Anregungen oder Beschwerden richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Grevenbroich oder nutzen den Mängelmelder.

§ 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) räumt jedem das Recht ein, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat zu wenden. Die Hauptsatzung der Stadt Grevenbroich modifiziert die Zuständigkeit in § 8 Abs. 5. Demnach hat der Hauptausschuss die Anregungen und Beschwerden inhaltlich zu prüfen und abschließend über sie zu entscheiden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Serviceportal

Anregungen und Beschwerden, §24 Gemeindeordnung NRW

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