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Haushalt 2019: Rhein-Kreis Neuss genehmigt Planung

Zwei Monate nach dem im Stadtrat mit großer Mehrheit erfolgten Beschluss über die Haushaltssatzung für das Jahr 2019 hat der Rhein-Kreis Neuss die erforderliche Genehmigung erteilt. Damit steht der Bekanntmachung des Haushaltes durch die Stadt Grevenbroich und damit auch dem Ende der vorläufigen Haushaltswirtschaft nichts mehr im Wege.

Der Kreis weist in seinem Schreiben darauf hin, dass für 2019 mit Verbesserungen in nicht unerheblichem Umfang zu rechnen ist, die sich aus Veränderungen ergeben, die erst nach der Haushaltsverabschiedung bekannt wurden. So ist bei der Kreisumlage von einem Minderaufwand in Höhe von rd. 3,7 Mio. Euro auszugehen, beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist mit einem Mehrertrag von 2,5 Mio. Euro zu rechnen. Deshalb ist damit zu rechnen, dass der Haushalt im Jahr 2019, wie auch in den vorangegangenen Jahren seit 2010, deutlich besser ausfällt, als geplant.

Zugleich werden auch für die Folgejahre durch den Kreis Punkte benannt, die zu einer Haushaltsverbesserung führen. Diese ergeben sich für 2020 wiederum aus einer geringeren Kreisumlage, sowie aus einer nicht vollumfänglich veranschlagten, zu erwartenden Steigerungsrate beim Gemeindeanteil der Einkommenssteuer.

„Deshalb weisen wir die Einschätzung des Kreises, der Haushaltsausgleich in 2024 gemäß Sanierungsplan stünde auf einer dünnen Grundlage, zurück“, so Bürgermeister Klaus Krützen. „Der Landrat benennt selbst Positionen, die zu Haushaltsverbesserungen führen werden. Natürlich benennt er auch Risiken für die Haushaltswirtschaft der nächsten Jahre. Dabei ist bemerkenswert, dass diese zu einem beachtenswerten Teil durch den Kreis selbst verursacht werden (bspw. Höhe der Kreisumlage in 2021/2022 und der SGB II-Aufwendungen)“, so Krützen weiter. „Der Landrat wird damit selbst zum Haushaltsrisiko und zum möglichen Verursacher der von ihm bereits drohend in den Raum gestellten Grundsteuererhöhung.“

Andere Risiken ergeben sich aus möglichen Entscheidungen des Landes, beispielsweise zur Beitragsfreiheit in Bereich der Kinderbetreuung oder des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen. „Weshalb der Landrat davon ausgeht, dass dies zu Lasten der Städte gehen würde, bleibt sein Geheimnis. Wenn das Land entsprechende Beschlüsse fasst, sollte es diese auch finanziell ausgleichen. Nach dem Konnexitätsprinzip ist dies sogar geboten“, ergänzt der Bürgermeister. „Vielleicht könnte der Landrat ja seine Kontakte in die Landespolitik nutzen, um dies auch durchzusetzen.“

Auf einen Passus im Anschreiben des Landrates weist Krützen gesondert hin. „Es ist bemerkenswert, dass der Landrat bei allen berechtigten Forderungen nach Ausgabendisziplin, gerade im Bereich der freiwilligen Ausgaben, es für notwendig hält darauf hinzuweisen, dass dies bei einer freiwilligen Aufgabe, die von der Stadt beim Kreis abgefragt wird - der Jugendmusikschule - nicht möglich sein wird.“

Der Kreis verbindet die Genehmigung des Haushaltes mit insgesamt sieben Auflagen. „Das ist sein gutes Recht. Drei davon sind gesetzlich eh vorgeschriebenen, teils sogar noch strenger gefasst. Teilweise bleiben sie auch in ihrer Zielsetzung unklar: Was der Landrat mit einem Bericht zur Entwicklung des Gewerbegebietes in Kapellen anfangen möchte, abgesehen davon, Personalkapazitäten bei der Stadt zu binden, erschließt sich nicht. Hinzu kommt, dass die Auflage nur dann überhaupt zu erfüllen ist, wenn der Bericht zum Haushalt 2020 verlangt würde, und nicht, wie in der offiziellen Genehmigung angeführt, zum Haushalt 2019. Und dass Investitionen auf ihre Notwendigkeit geprüft werden, ist eine Selbstverständlichkeit. Erfreulich ist dagegen, dass der Landrat keine Einwände gegen die Bewirtschaftung des beschlossenen Stellenplans erhebt, sondern nur dann einbezogen werden möchte, wenn Personalentscheidungen Belastungen für den Haushalt darstellen. Auch das betrachte ich allerdings schon als rechtlich zweifelhaft.
Wir werden im Laufe des Jahres für uns klären, inwieweit die kommunale Selbstverwaltung hier eine unzulässige Einschränkung seitens des Landrates erfährt“, so Klaus Krützen abschließend.

Mit der Genehmigung des Haushaltes ist nun auch der Weg frei, um städtische Vorhaben wie beispielsweise die Planung der Grundschulerweiterung in Kapellen, den Bau des Kunstrasenplatzes in Wevelinghoven oder die Einzäunung des Schlossstadions angehen zu können.