Sprungmarken:

Hauptinhalt:

Stadtplanung

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Stadtplanung?

"Stadtplanung ist die vorausschauende Ordnung räumlicher und baulicher Entwicklung im Bereich örtlicher Gemeinschaften und wird zugleich als Umsetzung politischer Wertvorstellungen der Gesellschaft in eine ihren Zielen und Bedürfnissen angemessenen Umwelt verstanden". (Klaus Borchard, Städtebau im Übergang zum 21. Jahrhundert)

Diese Definition erklärt, die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder des Fachbereiches Stadtplanung und Bauordnung:

  • Langfristige Einteilung der Bauflächen des Stadtgebietes mit dem Instrument "Flächennutzungsplan"
  • Mittelfristige Vorausplanungen für künftige Erweiterungs-, Erneuerungs- oder Umbauaufgaben mit Hilfe von Rahmenplänen
  • Rechtsförmliche Festsetzungen des Rahmens für Bau- und Erschließungsmaßnahmen durch Bebauungspläne oder vorhabenbezogene Bebauungspläne und städtebauliche Verträge
  • Planerische Vorbereitung konkreter Projekte
  • Strukturordnung und Gestaltlenkung
  • Stadterweiterung, Stadterneuerung, Innenentwicklung
  • Genehmigung von konkreten Bauvorhaben

Im Mittelpunkt der täglichen Arbeit steht das knappe Gut "Boden". Der Boden will geschützt, bebaut, mit Nutzungen versehen werden. Zur Steuerung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung stehen der Stadtplanung zahl-weiche Planungsinstrumente (Stadt- und Dorfentwicklungspläne, städtebauliche Rahmenpläne, bindende Bauleitpläne, städtebauliche Gebote und Satzungen, die Bodenordnung, Entwicklungsmaßnahmen etc.) und insbesondere auch Gesetzesnormen des Bundes und des Landes NRW zur Verfügung.
Da das Bauen und die Bodennutzung immer viele Menschen betrifft, müssen von Seiten der Stadtplanung verbindliche Anforderungen im Interesse der Allgemeinheit formuliert werden. Grundlage hierfür ist das Städtebaurecht.


Stadt- und Dorferneuerung am Beispiel der Dorfentwicklungsplanung

In den zurückliegenden Jahren sind in vielen Dörfern und Städten durch Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung funktionelle und gestalterische Verbesserungen erreicht worden. Neben der nach wie vor bestehenden Notwendigkeit zur Ausweisung neuer Baugebiete bleibt die städtebauliche Erneuerung als so genannte Innenentwicklung der Gemeinden eine herausragende Daueraufgabe. Vorhandene, insbesondere historisch wertvolle Bausubstanz ist nach Möglichkeit zu erhalten und zu erneuern. An die Stelle von Rück- und Neubau ist vorwiegend das Bemühen um eine erhaltende Erneuerung getreten, die stärker bewohner-orientiert und unter Berücksichtigung gewachsener Strukturen vorgeht.

Weiterlesen


Regionaltypisches Bauen

Die vorliegenden Dorfentwicklungspläne für Gindorf, Hemmerden, Neuenhausen und Neukirchen setzten sich kritisch mit den "Baustilen" vor Ort auseinander und versuchen die Bürger und Bürgerinnen für Traditionen und identitätsstiftende Neuinterpretationen bekannter regionaler Bauformen zu sensibilisieren.

Weiterlesen


Vergnügungsstättenkonzept

Nachfolgend steht das Steuerungskonzept „Vergnügungsstätten“ für die Stadt Grevenbroich zum Download zur Verfügung: