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Rückblick: Entschärfung eines Blindgängers in Elsen

Nicht explodierte Fliegerbomben, sog. Blindgänger, aus dem Zweiten Weltkrieg stellen immer noch eine erhebliche Gefahr dar. Viele liegen noch unentdeckt im Boden und werden z.B. im Rahmen von Sondierungen für Baustellen oder bei Bauarbeiten gefunden. Die Sprengkörper von Bombenblindgängern sind jedoch noch intakt und daher genauso gefährlich wie zu Zeiten des Krieges. Zum Teil werden sie durch die Alterung immer empfindlicher und äußere Einflüsse wie Erschütterungen, Lageänderungen oder Temperaturschwankungen können dazu führen, dass sie explodieren. Dies ist ein Risiko, das nicht unterschätzt werden darf.

Für die Ortslage Elsen/Fürth bestand der konkrete Verdacht eines Bombenblindgängers. Die Verdachtspunkte wurden bei routinemäßigen Luftbildauswertungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes entdeckt.

Am Montag, 19.03.2018 wurde mit der Untersuchung  der betreffenden Stelle begonnen. Für den Fall, dass sich der Verdacht bestätigen sollte, war für den darauf folgenden Tag die Entschärfung geplant.
Eine durch die Bezirksregierung Düsseldorf beauftragte Fachfirma markierte 36 Sondierungspunkte und begann mit Bohrungen. Nach Bohrung der ersten 13 Löcher erfolgte eine Sondenuntersuchung. Die Ergebnisse wuden zur Auswertung an die Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet. Diese entschied dann die Bohrungen nicht fortzusetzen, sondern an einem konkreten Verdachtspunkt auszuschachten. Die Arbeiten konnten am Montag nicht abgeschlossen werden und wurden am Dienstag, 20.03.2018 fortgesetzt. Aufgrund der Bodengegebenheiten und eines Maschinendefekts, konnte die Untersuchung dann auch am Dienstag nicht beendet werden und wurden am Mittwoch, 21.03.2018 fortgesetzt.

Am späten Mittwochvormittag stand dann fest, dass es sich tatsächlich um einen Bombenfund handelte. Aufgrund Lage, Größe und Typ des Blindgängers - einer britischen 5 Zentner Bombe - legten die Kampfmittelräumer der Bezirksregierung Düsseldorf Gefahrenbereiche fest.

In der Evakuierungszone - bis zu einer Entfernung von 300 m vom Fundort - war ein Aufenthalt ab 13.30 Uhr nicht mehr gestattet.
In der Sicherheitszone - bis zu einer Entfernung von 500 m vom Fundort aus - war ein Aufenthalt im Freien ab 14.30 Uhr nicht mehr gestattet und luftschutzmäßiges Verhalten (in geschlossenen Räumen aufhalten, die der Fundstelle abgewandt sind, alle Fenster geschlossen zu halten) notwendig.

In den Gefahrenbereichen wurden Lautsprecherfahrzeuge der Feuerwehr eingesetzt, um die Bevölkerung zu informieren.

Für Personen, die die Evakuierungszone verlassen mussten, stellte die Stadt Grevenbroich für die Dauer der Entschärfungsarbeiten die Zelte Am Hagelkreuz in Grevenbroich als Aufenthaltsräume zur Verfügung. Rund ein Dutzend Grevenbroicher Bürger nutzten diese Möglichkeit. Transporte dorthin wurden an Sammelpunkten organisiert. Diese Möglichkeit wurde nur von sehr wenigen Bürgern genutzt.
Auch für gehbehinderte, kranke oder bettlägerige Personen wurde ein Transport sichergestellt.

Um kurz nach 16.00 Uhr konnte mit der Entschärfung des Blindgängers begonnen werden. Gegen 16.45 Uhr meldeten die Kampfmittelräumer den erfolgreichen Abschluss der Entschärfung.
Im Anschluss wurden alle Sperrungen aufgehoben und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger konnten in ihre Wohnungen zurückkehren.

Die Stadt Grevenbroich bedankt sich bei allen Beteiligten - insbesondere Deutsches Rotes Kreuz, Polizei und Feuerwehr - für die geleistete Arbeit!