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Räum- und Streupflicht der Anlieger: Streusalz darf nicht verwendet werden!

In den letzten Tagen erhielt die Stadt Grevenbroich – konkret der Fachdienst Steuern, Gebühren und Beiträge – viele Anrufe zum Thema „Räum- und Streupflicht“. Darunter auch zahlreiche Hinweise darauf, dass auf vielen Gehwegen keine abstumpfender Mittel sondern Streusalz verwendet wird.

Dies nimmt die Verwaltung zum Anlass, hier noch einmal alle Bürgerinnen und Bürger umfassend zu informieren:

Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Grevenbroich verbietet grundsätzlich die Verwendung von Streusalz und anderen auftauenden Mitteln wie z. B. auftauenden Chemikalien (§ 3). Stattdessen sollen abstumpfenden Mitteln, wie z. B. Sand, Splitt, Granulat oder Asche eingesetzt werden.

Die Verwendung von Streusalz oder anderen auftauenden Mitteln ist nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) oder an gefährlichen Stellen (z. B. Treppen) erlaubt.

Hierzu einige Begründungen:

  • Mit dem Schmelzwasser gelangt die Salzverbindung in den Boden und verursacht eine übermäßige Sättigung von Natrium und Chloridionen. Hierdurch wird im verstärkten Maße die Vegetation angegriffen. Insbesondere Bäume werden nachhaltig von diesen Auftausalzen geschädigt.
  • Gelangt das Streusalz in das Grundwasser, steigt der Nitratgehalt und birgt für Mensch und Tiere Gefahren.
  • Auch bei Haustieren, die sich im Freien bewegen, kann das Salz zu Verletzungen führen. Die Tiere lecken die gereizten Stellen laufend sauber (meistens die Zehenzwischenräume) und erzeugen so Entzündungen, die aufgrund des Salzes nur langsam wieder abheilen.
  • Die Auftausalze haben eine besonders hohe Korrosionswirkung, so dass Stahlträger, Betonbauteile und Fahrzeuge mit der Zeit beschädigt werden.

Die Stadt Grevenbroich appelliert an alle räum- und streupflichtigen Anlieger, sich unbedingt an diese Vorgaben zu halten.
Weitere Informationen zur Räum- und Streupflicht erhalten Sie beim Fachdienst Steuern, Gebühren und Beiträge unter der Rufnummer 02181/608-380.
Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Grevenbroich kann hier abgerufen werden.