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Bundeszuwendung Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII

Im Bundeshaushalt 2024 sind zusätzliche 47,5 Millionen Euro für das neue Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII bereitgestellt.

Das förderpolitische Ziel ist insbesondere die Erhaltung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender Kulturdenkmäler und historischer Orgeln als Teil des kulturellen Erbes und der kulturellen Vielfalt.
Vorhaben an Kulturdenkmälern müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Maßnahmen, die der dauerhaften Sicherung und Erhaltung einer Orgel in ihrem historischen Bestand dienen sowie Maßnahmen zur Verbesserung oder Wiederherstellung der Spielbarkeit einer Orgel können gefördert werden. Nicht förderfähig sind Rekonstruktionen, die einem Neubau gleichkommen sowie reine Unterhaltungs- sowie Erhaltungsmaßnahmen.

Die Beteiligung des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und ist durch Mittel engagierter Projektträger, der Länder, Kommunen, Stiftungen oder privater Dritter zu ergänzen.
Der Antragsteller muss versichern, dass das Projekt ohne Bundesmittel nicht finanziert werden kann.

⇒ Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Stadt Grevenbroich bietet Ihnen hiermit gerne an, einen Antrag für Sie zu stellen. Setzen Sie sich hierzu bitte im Hinblick auf denkmalschutzrechtliche Belange mit Frau Andrea Braun (Telefon: 02181 608-581; E-Mail: denkmalschutz(at)grevenbroich.de) und für Fragen der Förderfähigkeit mit Frau Antonia Peil (Telefon: 02181 608-370; E-Mail: antonia.peil(at)grevenbroich.de) in Verbindung.   

Das ausgefüllte Antragsformular, das auch einen Ausgaben- und Finanzierungsplan beinhaltet, sendet die Stadt Grevenbroich bis zum 29.03.2024 an die Bezirksregierung Düsseldorf. Diese muss sodann die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und sendet im Anschluss den Antrag samt ihrer Stellungnahme an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Alle Informationen zum Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII sind auch unter Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien - Homepage - Denkmalschutz-Sonderprogramme (kulturstaatsminister.de) zu finden.