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Fundsachen sind im Fundbüro zu melden

Das Bürgerbüro der Stadt Grevenbroich, zuständig als Fundbüro, macht darauf aufmerksam, dass Fundsachen unverzüglich dem Fundbüro gemeldet und gegebenenfalls abgegeben werden müssen. Die alleinige Mitteilung in verschiedenen Gruppen der sozialen Netzwerke, insbesondere Facebook, ist in diesem Kontext nicht ausreichend.

Das Bürgerbüro ist telefonisch unter 02181 / 608 - 3399 oder per E-Mail unter buergerbuero(at)grevenbroich.de erreichbar.  Das Kommunalportal der Stadt Grevenbroich (grevenbroich.kommunalportal.nrw) bietet allgemeinen Einblick in das Fundbuch. Die Stadt Grevenbroich weist darauf hin, dass aus Sicherheitsgründen lediglich Schlüssel dort nicht veröffentlicht werden. Ein halbes Jahr nach Fund werden die Schlüssel vernichtet. Bei Fragen oder Anliegen im Bereich des Fundwesens können Bürgerinnen und Bürger ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros persönlich vorsprechen.

Zwischen dem Empfangsberechtigten für den gefundenen Gegenstand – dies kann der Verlierer, der Eigentümer oder eine andere empfangsberechtigte Person sein – und dem Finder entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Im Rahmen dieses Schuldverhältnisses ist der Finder dazu verpflichtet, gegenüber dem Verlierer, dem Eigentümer oder dem sonstigen Empfangsberechtigten den Fund anzuzeigen (§ 965 Abs. 1 BGB). Ist dem Finder diese Person nicht bekannt oder der Aufenthalt dieser Person unbekannt, hat der Finder den Fund und die Begleitumstände des Fundes, die zur Ermittlung des Empfangsberechtigten dienlich sein können, gegenüber der zuständigen Behörde, meist der Polizei oder dem örtlichen Fundbüro, anzuzeigen (§ 965 Abs. 2 Satz 1 BGB).

Die Stadt Grevenbroich appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, aktiv am Prozess des Fundwesens teilzunehmen, um verlorene Gegenstände wiederzufinden und den rechtmäßigen Besitzern zurückzugeben.