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Stadt Grevenbroich lobt Heimatpreis 2021 aus

Zum dritten Mal lobt die Stadt Grevenbroich den Heimatpreis aus, der vom Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Förderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ gefördert wird. Bis zum 9. Oktober 2021 können Bewerbungen schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden bei: Stadt Grevenbroich, Büro des Bürgermeisters, Sascha Voigt, Tel.: 02181 / 608-225, E-Mail: sascha.voigt(at)grevenbroich.de

Der Heimatpreis, aufgeteilt in drei Auszeichnungsstufen, dotiert mit 2.500 Euro, 1.500 Euro und 1.000 Euro zeichnet ehrenamtliches und herausragendes Engagement für den Heimatstandort Grevenbroich aus. Heimat steht hierbei für das Verbindende, das die Stadt und die Ortsteile von Grevenbroich zusammenhält. Bewerben können sich nur natürliche Personen, Vereine und Interessensgruppen. Eine Jury, bestehend aus jeweils einem Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen, Bürgermeister Klaus Krützen und dem Ersten Beigeordneten Michael Heesch, prämiert die Gewinner. Eingereichte Unterlangen müssen folgende Angaben beinhalten: kurze Darstellung der durchgeführten oder begonnenen Maßnahme, Personaleinsatz, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme, zugrundeliegende Planungen und Finanzierungsplanungen. Prämiert werden können Projekte, die 2020 / 2021 durchgeführt wurden. Bei noch laufenden Projekten müssen erste Erfolge erkennbar sein.

Bürgermeister Krützen ist davon überzeugt, dass in Grevenbroich hervorragende ehrenamtliche Arbeit geleistet wird, die durch den Heimatpreis eine besondere Würdigung erfährt. „Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Vorschläge einzureichen, denn das Ehrenamt ist unersetzlich. Die vielen ehrenamtlich engagierten Frauen und Männer in Grevenbroich tragen täglich zur Stärkung unserer Gesellschaft und zum Erhalt unserer Heimat bei“, so Krützen.

Fördervoraussetzungen und Kriterien

1.) Ausgezeichnet wird (überwiegend) ehrenamtliches und herausragendes Engagement für den Heimatstandort Grevenbroich.
Heimat steht hierbei für das Verbindende, also Dinge, die die Gemeinschaft, die Stadt und die Ortsteile von Grevenbroich zusammenhalten.

2.) Bewerben können sich nur natürliche Personen, Vereine und Interessensgruppen.

3.) Laut Vergabekriterien muss ein klarer Heimatbezug gegeben sein.
Folgende Kriterien wurden festgelegt.

a) Verdienste um die Lokalgeschichte (mediale Darstellung und Vermittlung von Heimatgeschichte)

b) Verdienste um die hier beheimatete Artenvielfalt von Pflanzen, Nahrungsmitteln und Tieren

c) Erhaltung von typischen Gebäuden, Plätzen, Fassaden und Denkmälern, Inszenierung und Kenntlichmachung von Objekten, Landschaften, Wegen und Plätzen mit besonderer lokaler und regionaler Bedeutung (Ziel: Attraktivitätssteigerung öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Orte und Plätze)

d) Engagement zur Vermittlung von Heimatinhalten an Neubürger und Migranten (Ziele: Vermittlung eines Zugehörigkeits- und Gemeinschaftsgefühls, Förderung von Identität und Heimatbewusstsein, Gestaltung eines guten und zukunftsweisenden Zusammenlebens von Menschen unterschiedlichen Alters sowie sozialer und kultureller Herkunft)

e) Engagement zur Erhaltung, Bewahrung, Stärkung und Weitergabe von lokalen und regionalen Traditionen, Brauchtum, kulturellem Erbe und der hiesigen Sprache (Ziele: Erhaltung und Stärkung der Heimat)

4.) Der Heimatpreis in Höhe von 5.000,- € wird für das Jahr 2021 mit folgender Preisabstufung ausgelobt:

1. Preis: 2.500,- €
2. Preis: 1.500,- €
3. Preis: 1.000,- €

Mit der Aufteilung ist keine Wertigkeit verbunden. Sie kann sich an den Kosten und dem Aufwand des jeweiligen Projektes orientieren. Bei mehr als drei Bewerbungen entscheidet die Auswahlkommission (siehe Punkt 10), die ebenfalls die Reihenfolge der ersten drei Plätze festlegt.

5.) Das Engagement muss auf lokaler Ebene in Grevenbroich stattfinden.

6.) Der Preis soll die konkrete Arbeit belohnen und zugleich nachahmenswerte Praxisbeispiele liefern.

7.) Vorschlagsberechtigt sind alle Grevenbroicher Bürger/-innen, Einwohner/-innen, Vereine mit Sitz in Grevenbroich und die Stadtverwaltung. Darüber hinaus steht den im Rat vertretenen Fraktionen ein Vorschlagsrecht zu.

8.) Zu der Abgabe von Vorschlägen wird nach Erhalt des Zuwendungsbescheides aus dem Landesförderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ durch Pressemitteilung aufgefordert.

9.) In der Bewerbung muss die zu würdigende Tätigkeit, insbesondere hinsichtlich Ihres Bezuges zu den festgelegten Kriterien, aufgeführt sein.
Die Projekte, Impulse, Kooperationen und Aktionen müssen über Willensbekundungen hinausgehen und Erfolge erkennbar nachweisen. Die durchgeführten Maßnahmen sollen möglichst in den Jahren 2020/2021 durchgeführt worden sein. Bei noch laufenden Maßnahmen sind erste Erfolge nachzuweisen. Sollte die Maßnahme bei Auszahlung eines Preisgeldes nicht zu Ende geführt werden, ist die Prüfung einer Rückzahlung des ausgezahlten Preisgeldes möglich. Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2021 durchzuführen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind kommerzielle Projekte.
Der Vorschlag muss folgende Angaben beinhalten: Kurze Darstellung der durchgeführten oder begonnenen Maßnahme, Personaleinsatz, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme, zugrundeliegende Planungen und Finanzierungsplanungen.

10.) Die Auswahlkommission setzt sich zusammen aus jeweils einem Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen, dem Bürgermeister und dem Ersten Beigeordneten.

11.) Die Entscheidung der Vergabe trifft das Gremium nach Maßgabe der vorgenannten Kriterien in einer nichtöffentlichen Sitzung oder einer schriftlichen Abstimmung.

12.) Die Preisübergabe erfolgt durch die Auswahlkommission. Der Preis wird in Form einer Urkunde / eines symbolischen Schecks überreicht. Das Preisgeld wird im Anschluss an die Preisübergabe überwiesen.

13.) Eine mehrfache Verleihung des Heimatpreises an die gleichen Preisträger (Gewinner der Heimatpreise 2019 und 2020) ist ausgeschlossen.

14.) Einen Rechtsanspruch auf Verleihung des Heimatpreises gibt es nicht.

15.) Bewerbungen können bis spätestens 09.10.2021 schriftlich per Post, Fax oder Email an die Stadtverwaltung Grevenbroich, Fachbereich Büro des Bürgermeisters geschickt werden. Gerne können die Unterlagen auch persönlich unter Einhaltung der Regularien der CoronaSchVO NRW vorbeigebracht werden.

Ansprechpartner:
Sascha Voigt / Altes Rathaus – Am Markt 1 – 41515 Grevenbroich / Zimmer 23
Tel.: 02181 / 608-225
Fax: 02181 / 608-8225
E-Mail: sascha.voigt(at)grevenbroich.de