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Stadt Grevenbroich sucht Schiedsperson für Gustorf und Gindorf

Die Stadt Grevenbroich sucht für den Schiedsamtsbezirk VI mit den Ortsteilen Gustorf und Gindorf eine Schiedsperson.

Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Grevenbroich für jeweils fünf Jahre gewählt. Sie übernehmen eine wichtige Aufgabe bei der außergerichtlichen Streitschlichtung. Ziel ist es, Konflikte möglichst frühzeitig zu klären und so zu einer einvernehmlichen Lösung beizutragen. Gerade bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder anderen Auseinandersetzungen im persönlichen Umfeld kann eine Schlichtung helfen, verhärtete Fronten aufzubrechen und den nachbarschaftlichen Frieden wiederherzustellen.

Für das Amt kommen Personen in Betracht, die nach § 2 Schiedsamtsgesetz NRW persönlich und fachlich geeignet sind. Bewerberinnen und Bewerber müssen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein. Sie dürfen nicht unter Betreuung stehen und es dürfen keine gerichtlichen Anordnungen vorliegen, die die Verfügung über ihr Vermögen beschränken. Idealerweise liegt der Hauptwohnsitz im Schiedsamtsbezirk VI.

Nach Eingang der Bewerbungen prüft die Stadtverwaltung zunächst, ob die Voraussetzungen für das Amt erfüllt sind. Anschließend erfolgt die Wahl durch den Rat der Stadt Grevenbroich. Die gewählte Schiedsperson wird danach durch die Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt und vereidigt. Zur Vorbereitung auf die Tätigkeit wird sie durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. fachlich geschult.

Vorschläge und Bewerbungen können bis zum 15.06.2026 per E-Mail an ordnungsamt(at)grevenbroich.de eingereicht werden.

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Mehr Infos sind unter https://grevenbroich.kommunalportal.nrw/ -> Dienstleistungen -> Schiedsamt abrufbar.