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Hinweise zum Umgang mit Wespen- und Hornissennestern

Im letzten Jahr wurden deutlich mehr Wespen- und Hornissennester sowie die Sichtung der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) bei uns gemeldet. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang auf die geltenden Zuständigkeiten und Verfahrensweisen hin.

Grundsätzlich gehört die Entfernung von Wespen- und Hornissennestern nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr Grevenbroich. Einsätze erfolgen nur in Ausnahmefällen, etwa wenn von einem Nest an öffentlichen Gebäuden oder Plätzen eine unmittelbare Gefährdung für Menschen ausgeht. Zudem stehen Hornissen unter Naturschutz, weshalb Eingriffe genau geprüft werden müssen.

Bei Verdachtsfällen auf die Asiatische Hornisse ist zunächst zu klären, ob es sich tatsächlich um diese Art handelt. Die Art gilt seit Anfang 2025 in Nordrhein-Westfalen als etabliert. Damit entfällt die vormals geltende Erstbekämpfungs- und Meldepflicht.

Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss informiert hierzu:

  • Die Entfernung von Nestern der Asiatischen Hornisse auf Privatgrundstücken erfolgt nur auf Wunsch des Eigentümers.
  • Für eine Entfernung ist keine Genehmigung erforderlich.
  • Die Durchführung liegt vollständig in der Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer.
  • Seitens der Naturschutzbehörde werden aufgrund der geänderten Rechtslage keine weiteren Maßnahmen veranlasst.

Bei einer Verdachtsmeldung kann die Untere Naturschutzbehörde eine Einschätzung vornehmen, ob es sich tatsächlich um die Asiatische Hornisse handelt.