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Bürgermeister Klaus Krützen fordert Finanzierung durch Bund beim Rechtsanspruch auf Ganztag

Der Bundestag hat am 11. Juni den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beschlossen. Ab 2026 soll dieser zuerst für die ersten Klassen gelten, bis 2030 auch bis zur vierten Klasse. Bürgermeister Klaus Krützen fordert, dass Bund und Land die Finanzierung sichern. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Die Kosten für die Ganztagsbetreuung in den Grundschulen werden immens. Das Deutsche Jugendinstitut beziffert die laufenden Betriebskosten auf 4,45 Milliarden Euro. Zwar hat der Bund angekündigt, sich mit einer aufwachsenden Zahlung ab 2026 mit 960 Millionen Euro an den Betriebskosten zu beteiligen, jedoch soll diese Summe erst im Jahr 2030 erreicht werden. Weil die Vorbereitungen für den Ausbau bereits jetzt getroffen werden müssen, fordert Bürgermeister Klaus Krützen eine Sicherung der Finanzierung durch den Bund – vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs. Zudem soll das Land im Bundesrat sicherstellen, dass das Gesetz von den Kommunen umgesetzt werden kann.

„Das gesellschaftliche Ziel, Ganztagsbetreuung in der Grundschule anzubieten, ist unstrittig. Leider verstößt die Regierungskoalition mit dem Gesetz gegen ihr im Koalitionsvertrag enthaltenes Prinzip ‚Wer bestellt, bezahlt‘. Deshalb fordere ich von Bund und Land die vollständige Finanzierung der entstehenden Belastungen für die Kommunen. Sowohl die Investitionskosten, als auch die laufenden Betriebskosten, sind durch den Bundestagsbeschluss nicht gedeckt“, erklärt Krützen.