Das von der Landesregierung verabschiedete Kontaktverbot wurde per Rechtsverordnung erlassen und tritt ab Montag, 23. März, in Kraft. Danach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt.
Ausgenommen davon sind Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen sowie zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen.
Dennoch sollte jeder seine Kontakte auf ein absolutes Minimum beschränken.
Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.