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IHK Hotline

02151 / 635-424

Informationen zu Förder- und Finanzierungsfragen für Unternehmen / NRW.BANK

0211 / 9174-1480-0

Unternehmen-Soforthilfe NRW

0208 / 3000-439

Kurzarbeitergeld: Service-Hotline für Arbeitgeber

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Liquiditätshilfen (bis 2,5 Mio. Euro): Bürgschaftsbank NRW

02131/ 5107-200

Hotline des Bundeswirtschafts- ministeriums für wirtschaftsbezogene Fragen

 030/ 18615 - 1515

Häufig gestellte Fragen rund um den Coronavirus (FAQ)

Das von der Landesregierung verabschiedete Kontaktverbot wurde per Rechtsverordnung erlassen und tritt ab Montag, 23. März, in Kraft. Danach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt.

Ausgenommen davon sind Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen sowie zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen.

Dennoch sollte jeder seine Kontakte auf ein absolutes Minimum beschränken.

Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.

Zur Umsetzung der Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, auch mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.

Einzel- und Großhandel

Geöffnet bleiben:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmarkt (nur Lebensmittel), Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Tierbedarfsmärkte
  • Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Poststellen
  • Zeitungsverkauf, Reinigung, Waschsalons
  • Floristen
  • Großhandel
  • Bau- und Gartenbaumärkte bleibt zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern zulässig.
    (Weiteren Personen ist der Zutritt gestattet, aber Mindestabstände und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal sind einzuhalten)

Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind geschlossen!