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Microsoft Rechenzentrum

Microsoft möchte seine künftigen Rechenzentren im Rheinischen Revier um einen zusätzlichen Standort in Grevenbroich erweitern. Als ersten Schritt hat Microsoft einen bedingten Kaufvertrag für die Fläche unterzeichnet. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt verschiedener Voraussetzungen, zu denen die Entwicklung eines Bebauungsplans durch die Stadt Grevenbroich zählt.

Nach Angaben von Microsoft sollen am Standort moderne Kühlsysteme zum Einsatz kommen, die ohne Wasserverdunstung arbeiten und das Kühlwasser in einem geschlossenen Kreislauf führen.

Bürgermeister Klaus Krützen hat zur geplanten Microsoft-Ansiedlung ein Video auf seinen Social-Media-Kanälen veröffentlicht.

Fragen und Antworten zur geplanten Microsoft-Ansiedlung in Grevenbroich

Microsoft hat angekündigt, im Rheinischen Revier einen zusätzlichen Rechenzentrumsstandort in Grevenbroich zu planen. Dafür wurde ein bedingter Kaufvertrag für eine rund 23 Hektar große Fläche zwischen den Logistikzentren von TST und Lidl unterzeichnet. Das Projekt steht unter dem Vorbehalt weiterer Voraussetzungen, insbesondere eines noch zu entwickelnden Bebauungsplans.

Geplant ist ein Rechenzentrum. Dort werden große Mengen digitaler Daten verarbeitet und gespeichert. Solche Standorte sind Teil der digitalen Infrastruktur und werden insbesondere für Cloud-Dienste und Anwendungen im Bereich Künstliche Intelligenz benötigt.

Über konkrete unternehmensinterne Auswahlkriterien entscheidet Microsoft. Aus Sicht der Stadt spricht für Grevenbroich unter anderem die Lage im Rheinischen Revier, die gute verkehrliche Anbindung, die Entwicklungsperspektive des Standorts und die Einbettung in den Strukturwandel der Region. In der Region kreuzen sich zwei wesentliche Glasfaser- Datenautobahnen (Stockholm – Rhein Main Raum und London – Rhein Main Raum). In der Region gibt es nur wenige geeignete Standorte, ein Kriterium war die die Nähe zu den anderen geplanten Standorten der Firma. Microsoft hat zudem mehrfach die enge und konstruktive Zusammenarbeit mit der Stadt Grevenbroich hervorgehoben.

Die Fläche ist das Ergebnis eines langen Auswahlprozesses. Die Regionalplanerische Zielsetzung wurde gesichert. Darauf aufbauend hat die Stadt Grevenbroich über ihre Stadtentwicklungsgesellschaft die Flächenverfügbarkeit gesichert.  

Für die Kraftwerksstandorte Frimmersdorf und Neurath gibt es bereits eigene Entwicklungsperspektiven. In Frimmersdorf laufen konkrete Planungen für eine Umnutzung, für Neurath gibt es Überlegungen für energiewirtschaftliche Infrastruktur. Die Flächen des Kraftwerks Neurath stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Der jetzt vorgesehene Standort ist deshalb derjenige, für den nach heutigem Stand eine realistische und eigenständige Entwicklungsperspektive besteht.

Ein Projekt dieser Größenordnung kann nur umgesetzt werden, wenn die technische Energieversorgung grundsätzlich darstellbar ist. Die konkrete Ausgestaltung der Stromanbindung ist Teil der weiteren technischen Planung und der dafür notwendigen Verfahren der zuständigen Behörden bzw. des Netzbetreibers.

Ein Projekt dieser Größenordnung setzt voraus, dass die Energieversorgung grundsätzlich darstellbar ist. Davon kann man ausgehen, denn ein Unternehmen wie Microsoft kündigt einen zusätzlichen Standort nicht an, ohne die technische Machbarkeit vorher zu prüfen. Die konkrete Ausgestaltung der Stromanbindung ist Teil der weiteren Planung und der notwendigen Verfahren und liegt in der Verantwortung der Bundesnetzagentur.

Nach Angaben von Microsoft sollen am Grevenbroicher Standort moderne Kühlsysteme zum Einsatz kommen, die ohne Wasserverdunstung arbeiten und das Kühlwasser in einem geschlossenen Kreislauf führen.

Nach Angaben von Microsoft soll das Kühlsystem so ausgelegt sein, dass nach dem erstmaligen Befüllen des Kreislaufs nur sehr wenig Wasser nachgefüllt werden muss. Konkrete standortbezogene Zahlen sollten aber erst veröffentlicht werden, wenn sie belastbar vorliegen und abgestimmt sind.

Für Grevenbroich liegt aktuell noch keine belastbare, bestätigte Zahl zu direkten Arbeitsplätzen vor. Vergleichbare Projekte in NRW zeigen aber, dass Rechenzentren dieser Größenordnung durchaus spürbare Beschäftigungsimpulse auslösen können. Für die Microsoft-Standorte in Bedburg und Bergheim wird öffentlich mit jeweils mehreren Hundert direkten Arbeitsplätzen im Betrieb sowie mit rund 2.500 zusätzlichen Jobs anderer Firmen im Umfeld gerechnet. Solche Vergleichswerte lassen sich jedoch nicht einfach 1:1 auf Grevenbroich übertragen. Wichtig ist deshalb: Der mögliche Nutzen eines solchen Projekts wird nicht nur an den direkten Stellen im Rechenzentrum gemessen, sondern auch an Bauaufträgen, Dienstleistungen, Folgeinvestitionen, zusätzlicher digitaler Infrastruktur und möglichen weiteren Unternehmensansiedlungen im Umfeld.

Aus Sicht der Stadt kann das Projekt ein starkes Signal für den Strukturwandel sein. Es kann Grevenbroich als Wirtschafts- und Zukunftsstandort sichtbarer machen, zusätzliche Investitionen anziehen und die wirtschaftliche Basis der Stadt stärken. Konkrete finanzielle Effekte, etwa bei der Gewerbesteuer, lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht seriös beziffern. Unabhängig davon äußert sich die Stadt grundsätzlich nicht zu (möglichen künftigen) Steuerzahlungen einzelner Unternehmen. Grund dafür sind schutzwürdige private Interessen sowie das Steuergeheimnis.

Fragen zu Verkehrsauswirkungen, Emissionen und weiteren Belangen und Auswirkungen auf das Umfeld werden im weiteren Verfahren betrachtet. Im Rahmen der Bauleitplanung werden die erforderliche Planungen und Gutachten erstellt und die öffentlichen und privaten Belange bewertet, gewichtet und miteinander abgewogen.

Der Umgang mit unbebauten Flächen ist ein sensibles Thema und muss sorgfältig abgewogen werden. Gerade deshalb kann ein solches Projekt nicht einfach ohne weiteres umgesetzt werden. In den Bauleitplanverfahren werden unter anderem die Auswirkungen auf Natur und Landschaft, die Entwässerung sowie mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fachlich geprüft. Grundsätzlich gilt: Eingriffe wie neue Versiegelung müssen naturschutzrechtlich kompensiert werden. Wie genau das im Einzelfall erfolgt, wird im weiteren Verfahren festgelegt.

Ein Bebauungsplan ist eine örtliche Satzung (Ortsrecht). Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes wird eine planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung des Vorhabens geschaffen. Erst dann können die Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Einfach gesagt, legt das Planungsrecht fest, was auf einer Fläche gebaut werden darf und unter welchen Bedingungen. Dabei geht es auch um Themen wie Nutzung, Erschließung, Schutz der Umgebung, Umweltauswirkungen und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie anderer Behörden.

Ja. Im Flächennutzungsplanänderungs- und im Bebauungsplanverfahren wird es formelle Beteiligungen der Öffentlichkeit geben. Dann können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben und ihre Fragen, Hinweise und Bedenken einbringen. Der Rat entscheidet am Ende der Verfahren im Rahmen der Abwägung abschließend über die Anregungen und Bedenken.

Zunächst müssen die weiteren planungsrechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu gehört insbesondere die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Parallel werden weitere fachliche Fragen geklärt, die für ein Projekt dieser Größenordnung notwendig sind.


Stand: 07/2026

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