Sprungmarken:

Hauptinhalt:

Europawahl

In Deutschland findet die nächste Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Jeder Mitgliedstaat wählt eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten, die in das Europäische Parlament entsendet werden. Die Anzahl für jedes Land orientiert sich an der Bevölkerungszahl, räumt den kleineren Staaten aber gleichzeitig eine ausreichende politische Vertretung ein.

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über eine Stimme, mit der sie/er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten, die am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Unionsbürger können frei entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in Grevenbroich oder in ihrem Heimatland ausüben möchten. Wenn Sie Ihr Wahlrecht in Grevenbroich ausüben wollen, muss hierfür ein formeller Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt werden.

Wurde bereits ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu den vergangen Wahlen gestellt und es hat zwischenzeitlich keine Abmeldung ins Ausland stattgefunden, dann werden sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.
Auch im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen an der Europawahl teilnehmen. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters.

Briefwahl

Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein können Sie entweder in einem beliebigen Wahllokal im Rhein-Kreis Neuss oder durch Briefwahl wählen. Dem Wahlschein werden die Briefwahlunterlagen automatisch beigefügt.

Unter folgenden Möglichkeiten können Sie wählen:

  • Sie nutzen den Online-Briefwahlantrag. Der Online-Antrag steht Ihnen zur Verfügung vom 29.04.2024 (00:00 Uhr) bis 07.06.2024 (18:00 Uhr).
  • Sie beantragen den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per E-Mail an das Wahlamt unter der E-Mail-Adresse wahlen(at)grevenbroich.de. Geben Sie Ihren Familiennamen und Ihren Vornamen, Ihre Hauptwohnung, Ihr Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift an.
  • Sie füllen die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden sie an das Wahlamt. Bitte frankieren Sie Ihren Brief ausreichend. Rückporto brauchen Sie nicht beizufügen.
  • Eine Beantragung im Wahlamt selber ist am 29.04.2024 noch nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt die Stimmzettel noch nicht vorliegen. Hierzu ergeht eine separate Mitteilung, sobald die Stimmzettel eingetroffen sind.

Bitte beachten Sie:

  • Eine telefonische Antragstellung ist rechtlich nicht zulässig.
  • Wünschen Sie den Versand der Unterlagen an eine abweichende Anschrift, erhalten Sie zusätzlich eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrollmitteilung an Ihre Wohnanschrift.

Wahlhelfer

Zur Unterstützung der Durchführung der Europawahl sowie grundsätzlich für jede andere Wahl werden zahlreiche Wahlhelfer benötigt. Wer sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessiert erhält hier weitere Informationen.