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Vorbeugender Brandschutz

Brandsicherheitswachen

Der Gesetzgeber schreibt Brandsicherheitswachen vor, wenn bei Veranstaltungen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist. Der Veranstalter ist verpflichtet, rechtzeitig eine Brandsicherheitswache zu bestellen, mindestens 21 Tage vor Veranstaltung.

Die Tätigkeiten der Brandsicherheitswache beinhalten keine Ordnerfunktionen, sondern sind ausschließlich für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz vorgesehen.

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Brandschutzerziehung

Die Feuerwehr Grevenbroich ist auch im Bereich Brandschutzerziehung tätig. Im Rahmen dieser wird Kindern und Jugendlichen das richtige Verhalten bei einem Brand, das richtige Absetzen von Notrufmeldungen, der gewissenhafte Umgang mit Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes und Maßnahmen zur Brandverhütung beigebracht.

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Aufschaltebedingungen Brandmeldeanlagen

Im Downloadbereich finden Sie die technischen Aufschaltebedingungen mit Anlagen für Brandmeldeanlagen.

Anschlussbedingungen Objektfunkanlagen

Im Downloadbereich finden Sie Informationen zu den technischen Anschlussbedingungen für Objektfunkanlagen.

Brandschutzinformationen für die Planung und Durchführung von Märkten, Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen

Der Fachbereich Feuerwehrschutz wird von den genehmigenden Dienststellen als Fachstelle zur brandschutztechnischen Beurteilung von Veranstaltungen beteiligt.

Informationen dazu finden Sie im Downloadbereich.