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Lärmaktionsplan

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm haben die Kommunen, in denen gemäß o.g. Richtlinie Lärmkarten erstellt wurden, eine Lärmaktionsplanung durchzuführen und einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Dieser ist alle 5 Jahre zu überarbeiten. Ziel der Umgebungslärmrichtlinie und der Lärmaktionsplanung ist, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen und zu mindern. Zudem sollen ruhige Gebiete geschützt sowie insgesamt innerhalb der EU einheitlich und mit vergleichbaren Kriterien und Bewertungsmethoden vorgegangen werden.

Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist in Deutschland über den sechsten Teil des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Lärmminderungsplanung; BImSchG) und die 34. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verordnung über die Lärmkartierung; BImSchV) geregelt.

Als Umgebungslärm wird von Menschen verursachter Lärm, insbesondere Straßen- und Eisenbahnverkehrs- sowie Flugverkehrs- und Industrielärm bezeichnet. Demzufolge gilt die Umgebungslärmrichtlinie u.a. nicht für Lärm, der von Personen selber verursacht wird, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz und Lärm in Verkehrsmitteln. Dort gelten andere Vorschriften.

Die Basis für den Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Grevenbroich bilden die vom Land zur Verfügung gestellten Lärmkartierungen der 4. Runde, die für Hauptverkehrsstraßen (Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr zu erstellen sind. Dies betrifft in der Stadt Grevenbroich folgende Hauptverkehrsstraßen:

  • A 46, Stadtgrenze zu Jüchen bis Stadtgrenzen zu Neuss
  • B 59, Stadtgrenze zu Jüchen bis Stadtgrenze zu Rommerskirchen
  • L 361, Stadtgrenze zu Korschenbroich bis A 46
  • L 361, L 201 bis Poststraße
  • L 361, L 142 bis B 59
  • L 361, B 59 bis L 375
  • L 142, Stadtgrenze zu Neuss bis L 361
  • L 116, A 46 bis Stadtgrenze zu Bedburg

Diese Lärmkarten sind unter folgendem Link öffentlich zugänglich:
www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de

Kreis- und Gemeindestraßen sind keine Pflichtaufgabe im Rahmen der Lärmminderungsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie. Da Lärm jedoch unabhängig von der Baulastträgerschaft überall gleich schädlich ist, hat die Stadt Grevenbroich darüber hinaus als freiwillige Leistung folgende Stadtstraßen kartiert:

  • L 361, Talstraße; von Auf den Hundert Morgen bis Neusser Straße (Kapellen)
  • Poststraße – Oberstraße – Grevenbroicher Straße; von L 361 An der Eiche bis Brücke über die K10 (Wevelinghoven)
  • Auf der Schanze – Neuenhausener Straße; von Lindenstraße bis Kolpingstraße (Grevenbroich-Südstadt)
  • Rheydter Straße; von Konrad-Thomas-Straße bis Jülicher Straße (Elsen)
  • K 43 Jülicher Straße; von Rheydter Straße bis Ortseingang Elsen (Elsen)

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter folgender Internetadresse:
www.umgebungslaerm.nrw.de

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte zweistufig. Hierzu wurde der Lärmaktionsplan vom 16.06. bis zum 16.07.2024 und vom 25.08. bis zum 25.09.2024 in der jeweils aktuellen Fassung ausgelegt. Stellungnahmen und Hinweise konnten über das Veröffentlichungsportal, per E-Mail, Brief, Telefon oder persönlich abgegeben werden. Zudem bestand die Möglichkeit sich während der Sprechzeiten der Verwaltung über den Lärmaktionsplan zu informieren.

Verwaltungsintern wurde der Lärmaktionsplan am 05.11.2024 angenommen.

In den Stadtrat wird der Lärmaktionsplan am 12.12.2024 zum Beschluss eingebracht.