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Förderprogramme Klimaschutz

Zahlreiche Förderprogramme unterstützen die Umsetzung von energieeffizienten Lösungen. Erfahren Sie hier mehr über die verschiedenen Möglichkeiten für Unternehmen, Gemeinden und Privatpersonen.

Zu beachten ist, dass vor der Auftragsvergabe ein Antrag auf Förderung gestellt werden muss.

Die nachfolgende Auflistung ist nicht abschließend und wird kontinuierlich ergänzt bzw aktualisiert.

 

Rhein-Kreis Neuss fördert steckerfertige Photovoltaikanlagen

Der Rhein-Kreis Neuss setzt das Ziel, den Einsatz erneuerbarer Energien im Kreisgebiet zu erhöhen, konsequent um. Dies trägt wesentlich dazu bei, Treibhausgasemissionen zu senken sowie den Klimaschutz aktiv zu stärken. Als zusätzlichen Beitrag in seinem Maßnahmenpaket startet der Kreis im November 2023  das vom Kreistag beschlossene Förderprogramm für steckerfertige Photovoltaikanlagen, die auch als Mini-Solaranlagen, Balkonkraftwerke oder Balkon-Solarmodule bezeichnet werden.

Bei der Umsetzung und Entwicklung des Förderprogramms kooperiert der Kreis eng mit dem Technologiezentrum Glehn (TZG). Gefördert werden der Erwerb und die Installation von neuen, steckerfertigen Photovoltaikanlagen, die ab dem 20. November 2023 angeschafft und in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern im Kreisgebiet installiert werden. Hierunter fallen Solarmodule von bis zu 600 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters), die an einen Stromkreis angeschlossen werden.

Antragsberechtigt sind Personen, die Mieter oder Eigentümer einer Wohneinheit in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus im Rhein-Kreis Neuss sind. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro beziehungsweise 300 Euro bei Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins.

Eine Förderung kann online unter https://rkn.nrw/pr021 beantragt werden. Dort finden sich auch die genauen Förderbestimmungen und weitere Informationen zum Förderprogramm.

Förderkompass der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)

Welche Förderung passt zu Ihrem Projekt?
Mit dem Förderkompass können Sie durch das Förderangebot der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) navigieren.

www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderkompass

Unterstützung und Förderung für Ihre Klimaschutzinitiative

Wettbewerbsfähigkeit steigern und gleichzeitig das Klima schützen: Energieeffizienz zahlt sich aus - auch für kleine und mittlere Unternehmen.  Der erste Schritt zur Identifizierung von Einsparpotenzialen in Ihrem Unternehmen ist eine qualifizierte und geförderte Energieberatung.

Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Fördermöglichkeiten im Rahmen der Kommunalrichtlinie

Eine Übersicht über aktuellen und kommenden Förderprogramme zur Unterstützung Ihres Klimaschutzprojekts im kommunalen Umfeld, finden sich in der aktuellen Kommunalrichtlinie.

Fördermöglichkeiten der NKI

Fördermittel für Modernisierung & Neubau | co2online

Finanzielle Unterstützung bei Modernisierung oder Neubau und Elektromobilität sichern. Es gibt zahlreiche Programme, mit denen Sie für Ihr Vorhaben finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten können. Hier erfahren Sie, wie Sie die wichtigsten Programme finden und von ihnen profitieren können.

FördermittelCheck

Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw)

Die Nutzung erneuerbarer Energien und das Energiesparen in Nordrhein-Westfalen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Die Förderprogramme des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) unterstützen ein breites Spektrum an Aktivitäten zur Umsetzung der Energiewende und treibhausgasreduzierender Technologien.

Weiterführende Informationen unter progres.nrw

Förderung Solarstrom für Elektroautos

Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ – Antragstellung ab dem 26.09.2023 möglich

Zuschuss bis zu 10.200 Euro

  • für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
  • für Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen

Gefördert werden Privatpersonen, die

  • ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen
  • und ein Elektroauto besitzen (besitzen oder leasen) oder zum Zeitpunkt der Antragstellung bestellt haben.

Weitere Infos: www.kfw.de