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Landtagswahl

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des Landesparlaments - des nordrhein-westfälischen Landtages - gewählt.

Der Landtag ist die Volksvertretung in Nordrhein-Westfalen.

Er übt u. a. folgende Aufgaben aus:

  • die Gesetzgebung (Landesverfassung und Landesgesetze)
  • die Wahl anderer Verfassungsorgane
  • das Etatrecht (mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes beschließt der Landtag über Einnahmen und Ausgaben des Landes)
  • die Kontrolle der vollziehenden Gewalt (Regierung und Verwaltung)

Das für die Landtagswahl geltende Recht ergibt sich im Wesentlichen aus der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, dem Landeswahlgesetz und der Landeswahlordnung.

Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach wird in jedem Landtagswahlkreis ein Abgeordneter mit relativer Mehrheit direkt gewählt. Zu den direkt gewählten Abgeordneten treten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl weitere Abgeordnete aus gesondert gewählten Landeslisten.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die "Erststimme" für die Wahl eines Direktkandidaten aus dem Landtagswahlkreis und eine "Zweitstimme" für die Wahl einer Landesliste.
Im Wahlkreis ist derjenige Bewerber direkt gewählt der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Wahlgebiet

Nordrhein-Westfalen ist in 128 Landeswahlkreise aufgeteilt. Der Wahlkreis indem sich die Stadt Grevenbroich befindet lautet: 46 Rhein-Kreis Neuss II. Neben Grevenbroich gehören die Stadt Dormagen und die Gemeinde Rommerskirchen zum Wahlkreis 46.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhält
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Wahlhelfer

Zur Unterstützung der Durchführung der Landtagswahl sowie grundsätzlich für jede andere Wahl werden zahlreiche Wahlhelfer benötigt. Wer sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessiert erhält hier weitere Informationen. 


Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ in Leichter Sprache

Informationen zur Landtagswahl 2022 in Leichter Sprache hat der Landeswahlleiter des Landes Nordrhein-Westfalen in der Broschüre „Landtags-Wahl am 15. Mai 2022 in Nordrhein-Westfalen – Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ zusammengestellt.

Die Broschüre erhalten Sie hier (PDF).

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