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Europawahl

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Nach der Europawahl werden regulär 750 Sitze zuzüglich des Präsidenten vergeben. Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs hat sich die Anzahl der Sitze auf 705 verringert. Die Anzahl der Sitze im Europäischen Parlaments an Abgeordnete aus Deutschland beträgt weiterhin 96 Sitze.

Jeder Mitgliedstaat wählt eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten, die in das Europäische Parlament entsendet werden. Die Anzahl für jedes Land orientiert sich an der Bevölkerungszahl, räumt den kleineren Staaten aber gleichzeitig eine ausreichende politische Vertretung ein.

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über eine Stimme, mit der sie/er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten, die am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Unionsbürger können frei entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in Grevenbroich oder in ihrem Heimatland ausüben möchten. Wenn Sie Ihr Wahlrecht in Grevenbroich ausüben wollen, muss hierfür ein formeller Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt werden.

Wurde bereits ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu den vergangen Wahlen gestellt und es hat zwischenzeitlich keine Abmeldung ins Ausland stattgefunden, dann werden sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.
Auch im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen an der Europawahl teilnehmen. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters.

Wahlhelfer

Zur Unterstützung der Durchführung der Europawahl sowie grundsätzlich für jede andere Wahl werden zahlreiche Wahlhelfer benötigt. Wer sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessiert erhält hier weitere Informationen.

 

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