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Bundestagswahl

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland - des Deutschen Bundestages - gewählt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung  der Bundesrepublik Deutschland. Er besteht aus mindestens 598 Abgeordneten, wovon 299 als Direktkandidaten in den Bundestagswahlkreisen und  299 Mitglieder über die Landesliste der jeweiligen Partei gewählt werden.

Als Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland übt der Bundestag  u. a. folgende Aufgaben aus:

  • Gesetzgebung (Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und die Bundesgesetze)
  • Parlamentarische Kontrolle der Regierungsarbeit
  • Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers
  • Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten und der Bundesrichter
  • Mitbestimmung bei Entscheidungen über den Bundeshaushalt
  • Mitbestimmung über die Einsätze der Bundeswehr im Ausland

Den Vorsitz im Bundestag übt der Bundestagspräsident aus.

Das für die Bundestagswahl geltende Recht ergibt sich im Wesentlichen aus dem Grundgesetz, dem Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung.

Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten zur Hälfte in den Bundestagswahlkreisen mit einfacher Mehrheit direkt gewählt, zur anderen Hälfte nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten. Deshalb hat jeder zwei Stimmen. Die „Erststimme" für die Wahl des Direktkandidaten aus dem Wahlkreis und die „Zweitstimme" für die Wahl der Landesliste.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Wahlberechtigt sind unter anderem auch Deutsche, die im Ausland leben, ohne einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet zu haben. Informationen für Deutsche im Ausland sowie den Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis und den Wahlscheinantrag erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.

Wahlhelfer

Zur Unterstützung der Durchführung der Bundestagswahl sowie grundsätzlich für jede andere Wahl werden zahlreiche Wahlhelfer benötigt. Wer sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessiert erhält hier weitere Informationen. 

 

Downloads:

  • Wesentliche Rechtsgrundlagen für die Bundestagswahl (z.B. Grundgesetz, Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung) finden Sie zum Download auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters.

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