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Bundestagswahl
Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland - des Deutschen Bundestages - gewählt.
Am Sonntag, 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl. An diesem Tag werden die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages gewählt.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, an der Bundestagswahl teilzunehmen.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er besteht aus mindestens 598 Abgeordneten, wovon 299 als Direktkandidaten in den Bundestagswahlkreisen und 299 Mitglieder über die Landesliste der jeweiligen Partei gewählt werden.
Als Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland übt der Bundestag u. a. folgende Aufgaben aus:
- Gesetzgebung (Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und die Bundesgesetze)
- Parlamentarische Kontrolle der Regierungsarbeit
- Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers
- Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten und der Bundesrichter
- Mitbestimmung bei Entscheidungen über den Bundeshaushalt
- Mitbestimmung über die Einsätze der Bundeswehr im Ausland
Den Vorsitz im Bundestag übt der Bundestagspräsident aus.
Das für die Bundestagswahl geltende Recht ergibt sich im Wesentlichen aus dem Grundgesetz, dem Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung.
Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten zur Hälfte in den Bundestagswahlkreisen mit einfacher Mehrheit direkt gewählt, zur anderen Hälfte nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten. Deshalb hat jeder zwei Stimmen. Die „Erststimme" für die Wahl des Direktkandidaten aus dem Wahlkreis und die „Zweitstimme" für die Wahl der Landesliste.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wahlberechtigt sind unter anderem auch Deutsche, die im Ausland leben, ohne einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet zu haben. Informationen für Deutsche im Ausland sowie den Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis und den Wahlscheinantrag erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Informationen zur Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich An- und Ummeldung in Grevenbroich können Sie hier herunterladen und einsehen: Info-An-Ummeldung - BTW 2025 (PDF, 166 KB)
Wahlbenachrichtigung
Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis 02. Februar 2025 gedruckt und zugestellt. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Wahlbüro der Stadt Grevenbroich.
Wie und wo kann gewählt werden
- Am Wahltag, Sonntag, den 23. Februar 2025, von 8.00 bis 18.00 Uhr, in einem der 45 Urnenwahlbezirke
- Per Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich frühestens ab dem 07. Februar 2025 im Wahlbüro, Am Markt 1 (Altes Rathaus) Erdgeschoss, Raum 2, beantragt und in Empfang genommen werden. Die Möglichkeit vor Ort die Stimme abzugeben besteht. Es gelten die Öffnungszeiten des Bürgerbüros.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros / Wahlbüros
- montags und dienstags 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- mittwochs und freitags 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
- donnerstags 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können ab sofort beim Wahlamt schriftlich oder in elektronischer Form, jedoch nicht telefonisch, beantragt werden.
Eine Beantragung der Wahlunterlagen ist auch direkt online möglich: Online-Antrag Briefwahl
Wahlscheine für die Briefwahl können nur bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Online-Wahlscheinbeantragung aus Gründen der üblichen Postlaufzeiten nur bis zum 17.02.2025, 12.00 Uhr, möglich ist. Das Wahlbüro empfiehlt ab dem 17.02.2025 die Beantragung der Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt der Stadt Grevenbroich (Altes Rathaus) vorzunehmen.
Wahlhelfer
Zur Unterstützung der Durchführung der Bundestagswahl sowie grundsätzlich für jede andere Wahl werden zahlreiche Wahlhelfer benötigt. Wer sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessiert erhält hier weitere Informationen.
Downloads:
- Wesentliche Rechtsgrundlagen für die Bundestagswahl (z.B. Grundgesetz, Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung) finden Sie zum Download auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin.
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