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Mängelmelder
Klappernder Gullydeckel, defekte Straßenlaterne, Schlagloch, wilde Müllkippe, Fahrbahnschäden oder ähnliches?
Helfen Sie der Stadt Grevenbroich, die Dinge zu verbessern. Mit Hilfe des Mängelmelders können Sie die Verwaltung ganz einfach über Missstände informieren.
Nachdem Ihre Meldung bei der Stadt Grevenbroich eingegangen ist, wird diese an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Neuer Mangel
Übersicht der Mangelmeldungen


Akute Unfallgefahren werden schnellstmöglich beseitigt. Mängel mit geringerer Priorität werden nachrangig bearbeitet.










Vermüllungen, Grünbewuchs in der Ecke, sowie stärkerer Bewuchs (auch Brombeeren) vom unbebauten Grundstück auf den Wendehammer und in die Gasse hinein.


Dem Missstand könnte man nur damit begegnen, dass man die Nordstraße für den Lkw-Durchgangsverkehr sperrt.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs, wie z.B. Sperrungen für den Lkw-Verkehr, dürfen gem. § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dann angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der durch die StVO geschützten Rechtsgüter -wie Sicherheit und Ordnung des Verkehrs- erheblich übersteigt. Dies ist zum Beispiel bei einer Unfallhäufungsstelle der Fall. Hierbei sind insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Verkehrsfunktion und straßenrechtliche Widmung der Straße zu beachten.
Nach Auffassung der städtischen Verkehrslenkung würde im Bereich der Nordstraße eine Verkehrsbeschränkung auf den Lkw-Anliegerverkehr zu keiner wesentlichen Veränderung der Verkehrssituation führen wird, da sich an der Nordstraße und den hiervon abzweigenden Straßen eine Reihe von Gewerbebetrieben befinden, die durch Lkw-Verkehr beliefert werden. Diese Art des Lkw-Verkehrs gehört zum berechtigten Anliegerverkehr. Diese Tatsache würde auch eine polizeiliche Überwachung des unrechtmäßig dort verkehrenden Lkw-Verkehrs erschweren.
In Ihrer Angelegenheit ist die Kreispolizeibehörde Neuss angehört worden. Aufgrund der unauffälligen Unfallsituation ist auch von Seiten dieser Behörde keine zwingende Notwendigkeit zur Einführung der von Ihnen beantragten Verkehrsbeschränkung erkannt worden.
In Übereinstimmung mit der Polizeibehörde beabsichtigt die Stadt Grevenbroich als Straßenverkehrsbehörde daher keine Sperrung der Nordstraße für den Lkw-Durchgangsverkehr.




Akute Unfallgefahren werden schnellstmöglich beseitigt. Mängel mit geringerer Priorität werden nachrangig bearbeitet.

