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Mängelmelder
Klappernder Gullydeckel, defekte Straßenlaterne, Schlagloch, wilde Müllkippe, Fahrbahnschäden oder ähnliches?
Helfen Sie der Stadt Grevenbroich, die Dinge zu verbessern. Mit Hilfe des Mängelmelders können Sie die Verwaltung ganz einfach über Missstände informieren.
Nachdem Ihre Meldung bei der Stadt Grevenbroich eingegangen ist, wird diese an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Neuer Mangel
Übersicht der Mangelmeldungen


Der Container wurde Mitte September entfernt.






Ein neues Müllbehältnis wird installiert


auf dem Fußweg, der vor Heyerwinkel 32 nach rechts und dann im 90° Winkel nach links in Richtung Hahnenpfädchen führt, ist durch eine hochstehende Bürgersteigplatte eine gefährliche Stolperfalle entstanden.
Wir bitten um Instandsetzung




Folgende Rückmeldung haben wir erhalten:
Der zweite Mähgang wird zur Zeit mit allen verfügbaren Kräfte durchgeführt, sodass auch dieser Bereich in nächster Zeit bearbeitet wird.


am Samstag ist mir in Allrath, Im Kamp 10 - städtischer Kindergarten - aufgefallen, daß dieses Haus seit mindestens 57 Jahren keinerlei Anstrich oder Verschönerung bekommen hat. Die linke Hälfte ist unbewohnt und wahrscheinlich noch im Urzustand. Um das Haus herum wächst munter jede Menge Unkraut.
Dieses Haus war früher eine Notunterkunft und die Menschen dort lebten schon in unwürdigen Verhältnissen - ohne Wohnungstüren z.B.
Jetzt ist es ein richtiger Schandfleck, zumal der Bauverein in den letzten Jahren eine Menge Geld investiert hat, die umgebenden Häuser Im Kamp zu modernisieren und zu verschönern!
Eine Kontrolleur wird den Hinweis bezüglich des Unkrautes überprüfen und im Anschluss über die weiteren Maßnahmen entscheiden.


Leider werden -wie jedes Jahr- viele öffentliche Feldweg derart von den Bauern verdreckt, dass man sehr aufpassen muss. Wenn nun noch etwas Feuchte dazu kommt ist das ein Spiegelglatter Weg. Von den verdreckten Klamotten ganz zu schweigen. Warum kann man das nicht direkt wegmachen. Eine Kehrmaschine wäre da mal angebracht. Danke!
Die Landwirte sind nicht verpflichtet, die Wege stets "besenrein" zu halten. Erst bei erheblichen Verschmutzungen, die zu einer Gefährdung des zugelassenen Straßenverkehrs führen können, ist der Verursacher in der Verantwortung, unverzüglich für eine Reinigung des jeweiligen Wirtschaftsweges zu sorgen.


Hat die WGV eine Bearbeitung der Angelegenheit zugesagt.