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Brandsicherheitswachen

Der Gesetzgeber schreibt Brandsicherheitswachen vor, wenn bei Veranstaltungen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist. Der Veranstalter ist verpflichtet, rechtzeitig eine Brandsicherheitswache zu bestellen, mindestens 21 Tage vor Veranstaltung.

Brandsicherheitswachen werden nur auf Anordnung der Ordnungsbehörde über den Leiter der Feuerwehr gestellt und sind nach Gebührensatzung kostenpflichtig.
In welcher Stärke und mit welcher Ausstattung eine Brandsicherheitswache anschließend eingesetzt wird, ist abhängig von Art, Größe und Ort der Veranstaltung.
Bei teilweise erforderlichen bauordnungsrechtlichen Genehmigungen zur Nutzungsänderung dient die Brandsicherheitswache nicht zur Kompensation von Auflagen bzw. baulichen Mängeln.

Die Tätigkeiten der Brandsicherheitswache beinhalten keine Ordnerfunktionen, sondern sind ausschließlich für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz vorgesehen. Den Anweisungen der Brandsicherheitswache ist Folge zu leisten.

Eine weitere Art der Brandsicherheitswache kann in Betrieben erforderlich sein, wenn auf Grund der Gefährdung bei Schweißarbeiten oder sonstigen betrieblichen Einsätzen die Feuerwehr zur Gefahrenabwehr benötigt wird. Diese Einsatzart wird gemäß Gebührensatzung dann als Arbeitsauftrag berechnet.

Die Brandsicherheitswache ist beim Fachdienst "Vorbeugender Brandschutz" per E-Mail anzumelden: feuerwehr.vb(at)grevenbroich.de