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Handwerkerparkausweis
Handwerksbetrieben aus Grevenbroich, die über Service- und Montagefahrzeuge verfügen, kann eine Jahresausnahmegenehmigung zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, auf Bewohnerparkplätzen, an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung einer Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer sowie auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht erteilt werden.
Variante I: gültig im Regierungsbezirk Düsseldorf (Rhein-Erft Kreis nicht eingeschlossen)
Variante II: gültig in ganz NRW
Die Vereinbarung für einen bezirksweit einheitlich gültigen Handwerkerausweis gilt nur für die Service- und Werkstattfahrzeuge von Betrieben, die Reparatur- oder Montagearbeiten ausführen. An Service- und Werkstattfahrzeuge sind folgende Anforderungen zu stellen:
- Dem Service- und Werkstattfahrzeug muss ein festes Kennzeichen zugeordnet sein und
- das Fahrzeug muss feste Einbauten haben oder
- schweres Werkzeug oder Material transportieren/lagern und
- mit einer festen Firmenaufschrift mit der Mindestgröße DIN A 4 versehen sein.
- Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde ist das Fahrzeug vorzuführen
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Fahrzeugschein
- Handwerkskarte
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Fahrzeuganforderungen
Die Genehmigung kostet:
Variante I (Regierungsbezirk Düsseldorf): 90,00 Euro für ein Jahr
Variante II (NRW): 175,00 Euro für ein Jahr
- Handwerkerparkausweis Antrag (PDF, 48 KB)
Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe nach § 46 StVO