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Ausbildungsmöglichkeiten bei der Stadtverwaltung Grevenbroich

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den verschiedenen Ausbildungsgängen bei der Stadtverwaltung Grevenbroich.

Bitte beachten Sie, dass nicht in jedem Jahr Ausbildungsstellen für alle Berufsbilder angeboten werden.

► Aktuelle Ausbildungsangebote finden Sie im Bewerber-Online-Portal der Stadt Grevenbroich.

Weitere Lehrstellen aus Grevenbroich und der Region finden Sie bei www.meinestadt.de.
Eine weitere Anlaufstelle für die Suche nach Ausbildungsplätzen ist die Lehrstellenbörse der IHK unter www.ihk-lehrstellenboerse.de.

Bachelor of Laws (Beamtenlaufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes - Dualer Bachelor-Studiengang)

Die Stadt Grevenbroich mit ihren vielfältigen Aufgaben braucht für fast alle Fachbereiche und Einrichtungen Beamtinnen und Beamte im gehobenen Verwaltungsdienst. Das Fachstudium umfasst entsprechend den weitgespannten Aufgabengebieten der inneren Verwaltung viele Gebiete. Sie arbeiten in verschiedenen Bereichen, wie z.B. Verwaltungsorganisation, Finanzwesen, Öffentliche Ordnung oder Soziales. Die Arbeit geschieht auf Basis umfangreicher Rechtsvorschriften. Diese Kenntnisse müssen die Beamtinnen und Beamte lebensnah und verständnisvoll anwenden, um Wünsche der Bürgerinnen und Bürger und die Rechtsvorschriften auf einen Nenner zu bringen. Oft sind neben dem Fachwissen vor allem Verhandlungsgeschick und Organisationstalent wichtig.

  • Abitur oder zuerkannte Fachhochschulreife
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Initiative, Engagement und Teamfähigkeit
  • Zuverlässigkeit und ein verbindliches, freundliches Auftreten
  • 3 Jahre Ausbildungszeit
  • Schulischer Teil: Die theoretische Ausbildung findet an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW - Standort Köln - statt.
  • Praktischer Teil: Die praktische Ausbildung wird in mehreren Abschnitten von unterschiedlicher Dauer in den verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung durchgeführt.
  • Anwärterbezüge: 1.555,68 € (brutto)
  • Ausbildungsbeginn jeweils zum 01.09. 
  • Abschluss: Bachelor of Laws (FH)

Bachelor of Arts - Duales Studium der Sozialen Arbeit

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind aufgrund ihrer vielschichtigen Verwendbarkeit in diversen Bereichen der Stadt Grevenbroich tätig. Ihr Einsatz erfolgt z.B. in den Kindertagesstätten, der Jugendförderung, im Allgemeinen Sozialen Dienst des Fachbereichs Jugend sowie der Flüchtlingshilfe des Fachbereiches Soziale Sicherung und Integration. Sie unterstützen Kinder, Jugendliche, Familien, Paare und Einzelpersonen in schwierigen Lebenslagen durch Beratung, Betreuung und Intervention. Sie arbeiten dabei sowohl präventiv als auch interventionsbezogen.

  • Abitur oder volle Fachhochschulreife (schulischer + praktischer Teil)
  • Nachweis eines 3-monatigen Vorpraktikums im Bereich sozialarbeiterischer oder sozialpädagogischer Tätigkeiten (muss bis zum Studienbeginn vorliegen; ggf. kann ein Praktikumsplatz über die Stadt Grevenbroich vermittelt werden). Ausnahme: Das Vorpraktikum entfällt, wenn die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule für Gesundheit und Soziales erworben wurde.
  • Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
  • Studiumsbeginn 01.09.
  • 6 Semester in dualer Form
  • Studium an der Katholischen Hochschule NRW Standort Köln
  • 3 Tage Studium, 2 Tage Praxis (Ausnahme: vorlesungsfreie Zeit)
  • Abschluss: Bachelor of Arts (Soziale Arbeit)

Verwaltungswirtin / Verwaltungswirt

Verwaltungswirte werden in vielfältigen Bereichen der Stadtverwaltung Grevenbroich als Sachbearbeitende eingesetzt, z.B. im Sozialamt, im Standesamt oder beim Fachbereich Öffentliche Ordnung. Oft sind sie die ersten Ansprechpersonen für die Bürgerinnen und Bürger. Informieren und Beraten sind daher besonders wichtige Aufgaben der Verwaltungswirte. In der theoretischen Ausbildung werden unter anderem Kenntnisse im Bürgerlichen Recht, im Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Arbeitsrecht sowie Grundzüge der Wirtschafts- und Haushaltsführung vermittelt. Die praktische Ausbildung umfasst das Bearbeiten von Rechts- und Verwaltungsvorgängen sowie der Kontakt im Rahmen der Dienstleistungserbringung mit den Bürgerinnen und Bürgern.

  • Fachoberschulreife oder gleichwertig anerkannten Schulabschluss
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (§ 7 BeamtStG)
  • Erfüllung laufbahnrechtlicher Altersvorgaben (§ 14 Landesbeamtengesetz NRW)
  • Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
  • Ausbildungsbeginn 01.09.
  • Ausbildungsdauer: 2 Jahre
  • Anwärterbezüge: 1.499,78 € (brutto)
  • Schulischer Teil: Der theoretischer Unterricht findet am Studieninstitut für Kommunale Verwaltung in Düsseldorf statt.
  • Praktischer Teil in den Ämtern der Stadt Grevenbroich (Öffentliche Ordnung, Soziale Sicherung und Integration, Personalservice, Finanzmanagement usw.)

Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter

Verwaltungsfachangestellte werden in vielfältigen Bereichen der Stadtverwaltung Grevenbroich als Sachbearbeiter/innen eingesetzt, z.B. im Sozialamt, im Standesamt oder beim Fachbereich Öffentliche Ordnung. Oft sind sie die ersten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Informieren und Beraten sind daher besonders wichtige Aufgaben der Verwaltungsfachangestellten. In der theoretischen Ausbildung werden unter anderem Kenntnisse im Bürgerlichen Recht, im Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Arbeitsrecht sowie Grundzüge der Wirtschafts- und Haushaltsführung vermittelt. Die praktische Ausbildung umfasst das Bearbeiten von Rechts- und Verwaltungsvorgängen.

  • Mindestens Hauptschulabschluss Typ A, besser Fachoberschulreife
  • Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • Initiative, Engagement und Teamfähigkeit
  • Zuverlässigkeit und ein verbindliches, freundliches Auftreten
  • 3 Jahre Ausbildungszeit
  • Schulischer Teil: Die theoretische Ausbildung findet während der fachpraktischen Ausbildung ein- bis zweimal wöchentlich am Zentrum für Personalentwicklung in Düsseldorf und während des Blockunterrichtes am Max-Weber-Berufskolleg, Düsseldorf, statt.
  • Praktischer Teil: Die praktische Ausbildung wird in den unterschiedlichen Fachbereichen der Verwaltung absolviert, z.B. Fachbereich Öffentliche Ordnung, Stadtplanung / Bauordnung, Finanzmanagement.
  • Ausbildungsvergütung
    • 1. Ausbildungsjahr: 1.068,26 € (brutto)
    • 2. Ausbildungsjahr: 1.118,20 € (brutto)
    • 3. Ausbildungsjahr: 1.164,02 € (brutto)
  • Ausbildungsbeginn jeweils zum 01.08. bzw. 01.09.
  • Abschluss: Verwaltungsfachangestellte/r

Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter - Differenzierungsbereich Ordnungs- und Servicedienst

Verwaltungsfachangestellte im Ordnungs- und Servicedienst werden nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung im Fachbereich Öffentliche Ordnung eingesetzt. Sie sind überwiegend im Außendienst eingesetzt und dort die ersten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Sie überwachen und kontrollieren Straßen und Parkanlagen zur Verhinderung von störendem Verhalten wie z.B. Lärm, Hundeanleinpflicht und Jugendschutz.

  • Mindestens Hauptschulabschluss Typ A
  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 18 Jahre
  • Initiative, Engagement und Teamfähigkeit
  • Interesse am Außendienst
  • Tragen von Dienstkleidung
  • Führerschein der Klasse 3/EU-Norm B spätestens zum Ausbildungsende
  • 3 Jahre Ausbildungszeit
  • Schulischer Teil: Die theoretische Ausbildung findet während der fachpraktischen Ausbildung ein- bis zweimal wöchentlich am Zentrum für Personalentwicklung in Düsseldorf und während des Blockunterrichtes am Max-Weber-Berufskolleg in Düsseldorf statt.
  • Praktischer Teil: Die praktische Ausbildung erfolgt überwiegend im Fachbereich Öffentliche Ordnung. Weitere Praxisabschnitte erfolgen in den Fachbereichen, die einen direkten oder indirekten Kontakt mit den Aufgaben des Ordnungsamtes haben, z.B. der Bereich Umwelt.
  • Ausbildungsvergütung:
    • 1. Ausbildungsjahr: 1.068,26 € (brutto)
    • 2. Ausbildungsjahr: 1.118,20 € (brutto)
    • 3. Ausbildungsjahr: 1.164,02 € (brutto)
  • Ausbildungsbeginn jeweils zum 01.08. bzw. 01.09.
  • Abschluss: Verwaltungsfachangestellte/r

Erzieherin / Erzieher im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung (PIA)

Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in Kindertagesstätten, offenen Ganztagsschulen, Kinder- und Freizeiteinrichtungen und Heimen. Sie betreuen und fördern Kinder und Jugendliche und sind vor allem in der vorschulischen Erziehung, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Heimerziehung tätig. Kinder zu betreuen ist längst nicht mehr nur Frauensache.

  • Fachoberschulreife und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpfleger/in) oder
  • a) die allgemeine (Fach-)Hochschulreife oder
  • b) die Fachoberschulreife und eine nicht einschlägige Berufsausbildung sowie Praxiserfahrung in sozialpädagogischen Einrichtungen von entweder 6 Wochen in Vollzeit oder von 240 Stunden Teilzeit
  • Lernbereitschaft und Motivation,
  • gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
  • dreijährige Ausbildung in ein und derselben Einrichtung
    (Einschränkung: durchgehendes 4-wöchiges Praktikum in einem zweiten Arbeitsfeld)
  • 1. und 2. Ausbildungsjahr: 3 Tage Schule – 2 Tage Praxis
    3. Ausbildungsjahr: 2 Tage Schule – 3 Tage Praxis
  • Ausbildungsvergütung
    • 1. Ausbildungsjahr: 1.415,69 € (brutto)
    • 2. Ausbildungsjahr: 1.552,07 € (brutto)
    • 3. Ausbildungsjahr: 1.653,38 € (brutto)
  • Ausbildungsbeginn jeweils zum 01.08.
  • Abschluss: Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher

Erzieherin / Erzieher

Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher werden z.B. in Tageseinrichtungen für Kinder, Kinderheimen oder Jugendzentren eingesetzt. Erzieher / innen betreuen Kinder und fördern diese altersgerecht. Die Vermittlung von gesellschaftlichen Werten und Normen gehört genauso dazu wie die Förderung von geistigen und kreativen Fähigkeiten durch spielerische Aktivitäten, die Förderung der Motorik und die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Umsetzung ihrer Interessen und Bedürfnisse. Kinder zu betreuen und zu fördern ist längst nicht mehr nur Frauensache.

  • Abschluss einer Fachschule für Sozialpädagogik
  • Kontaktfreudigkeit, gutes soziales Verhalten, Geduld und Einfühlungsvermögen
  • Kreativität, Motivation
  • zweijährige Ausbildung in einer Tageseinrichtung für Kinder und Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik
  • einjähriges Berufsanerkennungsjahr
  • Abschluss: Staatlich anerkannte/r Erzieher/in

Kinderpflegerin / Kinderpfleger im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung (PiA)

Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger leisten durch ihre Arbeit einen wichtigen Beitrag zur frühkindlichen Entwicklung. Sie arbeiten in den städtischen Kindertagesstätten und unterstützen die Erzieher*innen bei ihrer täglichen Arbeit mit den Kindern. Sie begleiten und fördern die Kinder in ihrer Entwicklung, setzen Hygienevorgaben um und übernehmen weitere vielfältige Aufgaben in der Kindertagesstätte.

  • Mindestens Hauptschulabschluss nach der Klasse 9
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (mind. Sprachniveau B2)
  • Ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge
  • Sozialkompetenz und Teamfähigkeit
  • Zweijährige Ausbildung in einer städtischen Kindertagesstätte
  • 1. Ausbildungsjahr: 3 Tage Schule - 2 Tage Praxis und im
    2. Ausbildungsjahr: 2 Tage Schule - 3 Tage Praxis
  • Eine tariflich gebundene Ausbildungsvergütung
    • 1. Ausbildungsjahr: 1.415,69 € (brutto)
    • 2. Ausbildungsjahr: 1.552,07 € (brutto)
  • Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / geprüfter Kinderpfleger"

Brandmeisterin / Brandmeister - Laufbahngruppe 1.2 des feuerwehrtechnischen Dienstes

Der Beruf der Brandmeisterin / des Brandmeisters in einer Berufsfeuerwehr bietet ein breites Spektrum an Aufgaben und Anforderungen. Die Hauptaufgabe liegt in der Bewältigung der Einsätze: Retten, Löschen, Bergen und Schützen. So lautet das Motto aller Feuerwehren und gibt sehr treffend die Herausforderungen einer modernen Feuerwehr wieder.

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
  • Mindestens erfolgreicher Besuch einer Hauptschule oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Erfolgreicher Abschluss einer Gesellenprüfung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Handewerk oder entsprechende förderliche abgeschlossene Ausbildung
  • Es gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen nach § 14 des Landesbeamtengesetzes für das Land NRW
  • Keine Vorstrafen
  • Persönliche und gesundheitliche Eignung für den Feuerwehr- und Rettungsdienst
  • Sehstärke für Führerscheinklasse CE Voraussetzung (Sehleistung von 80% auf jedem Auge ohne Sehhilfe). Uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse 3 beziehungsweise EU-Norm B.

Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Die Ausbildung gliedert sich in zwei Teile:

1) feuerwehrtechnischer Teil:

  • Grundausbildungslehrgang mit Sonderausbildung (z.B. Maschinist von Lösch- und Sonderfahrzeugen) an der Feuerwehrschule Bergisch-Gladbach (oder je nach Kapazitäten in einer anderen Stadt)
    Dauer ca. 24 Wochen
  • Feuerwachenpraktikum auf der Feuerwehrwache Grevenbroich
    Dauer ca. 26 Wochen
  • Führerschein CE
    Dauer ca. 6 Wochen
  • Truppführerlehrgang
    Dauer ca. 2 Wochen

2) rettungsdienstlicher Teil:

  • Rettungssanitäterlehrgang an der Feuerwehrschule Bergisch-Gladbach (oder je nach Kapazitäten in einer anderen Stadt)
    Dauer ca. 5 Wochen
  • Klinikpraktikum im Grevenbroicher Krankenhaus
    Dauer ca. 4 Wochen
  • Rettungswachenpraktikum in einer der Feuer- und Rettungswachen in Grevenbroich
    Dauer ca. 4 Wochen
  • Prüfungslehrgang
    Dauer ca. 1 Woche

Die Ausbildung endet mit der Laufbahnprüfung. Um die Laufbahnprüfung erfolgreich ablegen zu können, muss das deutsche Sportabzeichen und das Schwimmabzeichen mit mindestens Bronze bestanden werden.

Ausbildungsbeginn ist der 01. Mai eines Jahres. Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate.