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Ausbildungsmöglichkeiten bei der Stadtverwaltung Grevenbroich

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den verschiedenen Ausbildungsgängen bei der Stadtverwaltung Grevenbroich.

Bitte beachten Sie, dass nicht in jedem Jahr Ausbildungsstellen für alle Berufsbilder angeboten werden.

► Aktuelle Ausbildungsangebote finden Sie im Bewerber-Online-Portal der Stadt Grevenbroich.

Weitere Lehrstellen aus Grevenbroich und der Region finden Sie bei www.meinestadt.de.
Eine weitere Anlaufstelle für die Suche nach Ausbildungsplätzen ist die Lehrstellenbörse der IHK unter www.ihk-lehrstellenboerse.de.

Bachelor of Laws (Beamtenlaufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes - Dualer Bachelor-Studiengang)

Die Stadt Grevenbroich mit ihren vielfältigen Aufgaben braucht für fast alle Fachbereiche und Einrichtungen Beamtinnen und Beamte im gehobenen Verwaltungsdienst. Das Fachstudium umfasst entsprechend den weitgespannten Aufgabengebieten der inneren Verwaltung viele Gebiete. Sie arbeiten in verschiedenen Bereichen, wie z.B. Verwaltungsorganisation, Finanzwesen, Öffentliche Ordnung oder Soziales. Die Arbeit geschieht auf Basis umfangreicher Rechtsvorschriften. Diese Kenntnisse müssen die Beamtinnen und Beamte lebensnah und verständnisvoll anwenden, um Wünsche der Bürgerinnen und Bürger und die Rechtsvorschriften auf einen Nenner zu bringen. Oft sind neben dem Fachwissen vor allem Verhandlungsgeschick und Organisationstalent wichtig.

  • Abitur oder zuerkannte Fachhochschulreife
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Initiative, Engagement und Teamfähigkeit
  • Zuverlässigkeit und ein verbindliches, freundliches Auftreten
  • 3 Jahre Ausbildungszeit
  • Schulischer Teil: Die theoretische Ausbildung findet an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW - Standort Köln - statt.
  • Praktischer Teil: Die praktische Ausbildung wird in mehreren Abschnitten von unterschiedlicher Dauer in den verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung durchgeführt.
  • Anwärterbezüge: 1.405,68 € (brutto)
  • Ausbildungsbeginn jeweils zum 01.09. 
  • Abschluss: Bachelor of Laws (FH)

Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter

Verwaltungsfachangestellte werden in vielfältigen Bereichen der Stadtverwaltung Grevenbroich als Sachbearbeiter/innen eingesetzt, z.B. im Sozialamt, im Standesamt oder beim Fachbereich Öffentliche Ordnung. Oft sind sie die ersten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Informieren und Beraten sind daher besonders wichtige Aufgaben der Verwaltungsfachangestellten. In der theoretischen Ausbildung werden unter anderem Kenntnisse im Bürgerlichen Recht, im Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Arbeitsrecht sowie Grundzüge der Wirtschafts- und Haushaltsführung vermittelt. Die praktische Ausbildung umfasst das Bearbeiten von Rechts- und Verwaltungsvorgängen.

  • Mindestens Hauptschulabschluss Typ A, besser Fachoberschulreife
  • Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • Initiative, Engagement und Teamfähigkeit
  • Zuverlässigkeit und ein verbindliches, freundliches Auftreten
  • 3 Jahre Ausbildungszeit
  • Schulischer Teil: Die theoretische Ausbildung findet während der fachpraktischen Ausbildung ein- bis zweimal wöchentlich am Zentrum für Personalentwicklung in Düsseldorf und während des Blockunterrichtes am Max-Weber-Berufskolleg, Düsseldorf, statt.
  • Praktischer Teil: Die praktische Ausbildung wird in den unterschiedlichen Fachbereichen der Verwaltung absolviert, z.B. Fachbereich Öffentliche Ordnung, Stadtplanung / Bauordnung, Finanzmanagement.
  • Ausbildungsvergütung
    • 1. Ausbildungsjahr: 1.068,26 € (brutto)
    • 2. Ausbildungsjahr: 1.118,20 € (brutto)
    • 3. Ausbildungsjahr: 1.164,02 € (brutto)
  • Ausbildungsbeginn jeweils zum 01.08. bzw. 01.09.
  • Abschluss: Verwaltungsfachangestellte/r

Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter - Differenzierungsbereich Ordnungs- und Servicedienst

Verwaltungsfachangestellte im Ordnungs- und Servicedienst werden nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung im Fachbereich Öffentliche Ordnung eingesetzt. Sie sind überwiegend im Außendienst eingesetzt und dort die ersten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Sie überwachen und kontrollieren Straßen und Parkanlagen zur Verhinderung von störendem Verhalten wie z.B. Lärm, Hundeanleinpflicht und Jugendschutz.

  • Mindestens Hauptschulabschluss Typ A
  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 18 Jahre
  • Initiative, Engagement und Teamfähigkeit
  • Interesse am Außendienst
  • Tragen von Dienstkleidung
  • Führerschein der Klasse 3/EU-Norm B spätestens zum Ausbildungsende
  • 3 Jahre Ausbildungszeit
  • Schulischer Teil: Die theoretische Ausbildung findet während der fachpraktischen Ausbildung ein- bis zweimal wöchentlich am Zentrum für Personalentwicklung in Düsseldorf und während des Blockunterrichtes am Max-Weber-Berufskolleg in Düsseldorf statt.
  • Praktischer Teil: Die praktische Ausbildung erfolgt überwiegend im Fachbereich Öffentliche Ordnung. Weitere Praxisabschnitte erfolgen in den Fachbereichen, die einen direkten oder indirekten Kontakt mit den Aufgaben des Ordnungsamtes haben, z.B. der Bereich Umwelt.
  • Ausbildungsvergütung:
    • 1. Ausbildungsjahr: 1.068,26 € (brutto)
    • 2. Ausbildungsjahr: 1.118,20 € (brutto)
    • 3. Ausbildungsjahr: 1.164,02 € (brutto)
  • Ausbildungsbeginn jeweils zum 01.08. bzw. 01.09.
  • Abschluss: Verwaltungsfachangestellte/r

Fachangestellte / Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste - Fachrichtung Bibliothek

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste werden in der Stadtbibliothek ausgebildet. Sie beschaffen und erwerben Medien, Informationen und Daten; erfassen und erschließen Medien, Informationen und Daten; sichern Medienbestände und sonstige Informationsträger; recherchieren in Datenbanken und -netzen; informieren, beraten und betreuen Kunden und Benutzer; wirken bei der Öffentlichkeitsarbeit und im Marketing mit; sind in der Verwaltung, Betriebsorganisation, Statistik, in kaufmännischen Bereichen sowie im Kassen- und Haushaltswesen tätig.

  • Mindestens Hauptschulabschluss Typ A, besser Fachoberschulreife
  • Neigung zu ordnender, systematischer Tätigkeit
  • Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • Zuverlässigkeit und ein verbindliches, freundliches Auftreten
  • 3 Jahre Ausbildungszeit
  • Schulischer Teil: Die theoretische Ausbildung findet am Berufskolleg Bachstraße, Düsseldorf, statt.
  • Praktischer Teil: Die praktische Ausbildung findet statt in der Stadtbibliothek, Stadtparkinsel, Grevenbroich.
  • Ausbildungsvergütung:
    1. Ausbildungsjahr: 1.043,26 €
    2. Ausbildungsjahr: 1.093,20 €
    3. Ausbildungsjahr: 1.139,02 €
  • Ausbildungsbeginn jeweils zum 01.08. bzw. 01.09.
  • Abschluss: Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste -Fachrichtung Bibliothek-

Stadtbauoberinspektoranwärterin / Stadtbauoberinspektoranwärter

Beamtinnen und Beamte im gehobenen bautechnischen Dienst planen, organisieren und kontrollieren Sachverhalte im Zusammenhang mit öffentlichen und privaten Bauten und Anlagen. Dabei achten sie darauf, dass Gesetze, Verordnungen und Richtlinien eingehalten werden.

  • deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
  • mindestens Abschluss eines Fachhochschulstudiums oder eines entsprechenden Studienganges einer Gesamthochschule in einer für das Fachgebiet „Hochbau“ geeigneten Fachrichtung
  • es gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen nach § 14 des Landesbeamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
  • neben den fachlichen Voraussetzungen erwarten wir Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Kooperationsfähigkeit
  • Die Stadtbauoberinspektoranwärterin / der Stadtbauoberinspektoranwärter durchläuft einen 14-monatigen Vorbereitungslehrgang im Beamtenverhältnis auf Widerruf, der mit der Laufbahnprüfung für den gehobenen bautechnischen Dienst abschließt. Die theoretische Ausbildung findet im Rahmen von Lehrgängen an einem Studieninstitut für kommunale Verwaltung statt. Unterrichtsfächer sind unter anderem Kommunalverfassungsrecht, Allgemeines Verwaltungs- und Ordnungsrecht, Verwaltungsbetriebswirtschaft, Bürgerliches Recht, Bauplanungs- und Bodenrecht, Bauordnungsrecht sowie Straßen- und Umweltrecht. Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Ausbildungsabschnitten innerhalb der Verwaltung in den Bereichen Gebäudemanagement, Bauaufsicht und Stadtplanung.
  • Anwärterbezüge: 1.355,68 €, ggf. Familienzuschlag: 150,32 €
  • Möglicher Ausbildungsbeginn: 01.05. eines Jahres, die Ausbildungsdauer beträgt 14 Monate.

Bauzeichnerin / Bauzeichner

Bauzeichnerinnen bzw. Bauzeichner sind im Bereich der Planung und Ausführung von Bauwerken tätig. Sie erstellen Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Aufmaße und Bestandspläne. Des Weiteren verwalten, ändern und plotten sie Zeichnungen und bautechnische Unterlagen. Bei ihrer Arbeit beachten sie die jeweils einschlägigen technischen Vorschriften. Neben der zeichnerischen Arbeit berechnen Bauzeichnerinnen und Bauzeichner auch den Bedarf an Baustoffen und erstellen Stücklisten. Zudem führen sie kleinere Vermessungsarbeiten durch, etwa zum Ermitteln der Maße von Fenster- und Türöffnungen.

  • Mindestens Hauptschulabschluss Typ A, besser Fachoberschulreife
  • Neigung zu zeichnerischer Tätigkeit und Präzisionsarbeit
  • Interesse an Technik, Bauen und Konstruieren
  • Initiative, Engagement und Teamfähigkeit
  • Zuverlässigkeit und ein freundliches, verbindliches Auftreten
  • 3 Jahre Ausbildungszeit
  • Schulischer Teil: Die theoretische Ausbildung findet am Berufskolleg Rheydt-Mülfort, statt. Zur Ausbildung gehört ein insgesamt 12-wöchiges Baustellenpraktikum (je 6 Wochen im ersten und zweiten Ausbildungsjahr).
  • Praktischer Teil: Die praktische Ausbildung wird in verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung durchgeführt.
  • Ausbildungsvergütung:
    1. Ausbildungsjahr: 1.043,26 €
    2. Ausbildungsjahr: 1.093,20 €
    3. Ausbildungsjahr: 1.139,02 €
  • Ausbildungsbeginn jeweils zum 01.08. bzw. 01.09.
  • Abschluss: Bauzeichner/in

Erzieherin / Erzieher

Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher werden z.B. in Tageseinrichtungen für Kinder, Kinderheimen oder Jugendzentren eingesetzt. Erzieher / innen betreuen Kinder und fördern diese altersgerecht. Die Vermittlung von gesellschaftlichen Werten und Normen gehört genauso dazu wie die Förderung von geistigen und kreativen Fähigkeiten durch spielerische Aktivitäten, die Förderung der Motorik und die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Umsetzung ihrer Interessen und Bedürfnisse. Kinder zu betreuen und zu fördern ist längst nicht mehr nur Frauensache.

  • Abschluss einer Fachschule für Sozialpädagogik
  • Kontaktfreudigkeit, gutes soziales Verhalten, Geduld und Einfühlungsvermögen
  • Kreativität, Motivation
  • zweijährige Ausbildung in einer Tageseinrichtung für Kinder und Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik
  • einjähriges Berufsanerkennungsjahr
  • Abschluss: Staatlich anerkannte/r Erzieher/in

Erzieherin / Erzieher im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung (PIA)

Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in Kindertagesstätten, offenen Ganztagsschulen, Kinder- und Freizeiteinrichtungen und Heimen. Sie betreuen und fördern Kinder und Jugendliche und sind vor allem in der vorschulischen Erziehung, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Heimerziehung tätig. Kinder zu betreuen ist längst nicht mehr nur Frauensache.

  • Fachoberschulreife und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpfleger/in) oder
  • a) die allgemeine (Fach-)Hochschulreife oder
  • b) die Fachoberschulreife und eine nicht einschlägige Berufsausbildung sowie Praxiserfahrung in sozialpädagogischen Einrichtungen von entweder 6 Wochen in Vollzeit oder von 240 Stunden Teilzeit
  • Lernbereitschaft und Motivation,
  • gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
  • dreijährige Ausbildung in ein und derselben Einrichtung
    (Einschränkung: durchgehendes 4-wöchiges Praktikum in einem zweiten Arbeitsfeld)
  • 1. und 2. Ausbildungsjahr: 3 Tage Schule – 2 Tage Praxis
    3. Ausbildungsjahr: 2 Tage Schule – 3 Tage Praxis
  • Ausbildungsvergütung
    • 1. Ausbildungsjahr: 1.190,69 € (brutto)
    • 2. Ausbildungsjahr: 1.252,07 € (brutto)
    • 3. Ausbildungsjahr: 1.358,38 € (brutto)
  • Ausbildungsbeginn jeweils zum 01.08.
  • Abschluss: Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher

Kinderpflegerin / Kinderpfleger im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung (PiA)

Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger leisten durch ihre Arbeit einen wichtigen Beitrag zur frühkindlichen Entwicklung. Sie arbeiten in den städtischen Kindertagesstätten und unterstützen die Erzieher*innen bei ihrer täglichen Arbeit mit den Kindern. Sie begleiten und fördern die Kinder in ihrer Entwicklung, setzen Hygienevorgaben um und übernehmen weitere vielfältige Aufgaben in der Kindertagesstätte.

  • Mindestens Hauptschulabschluss nach der Klasse 9
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (mind. Sprachniveau B2)
  • Ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge
  • Sozialkompetenz und Teamfähigkeit
  • Zweijährige Ausbildung in einer städtischen Kindertagesstätte
  • 1. Ausbildungsjahr: 3 Tage Schule - 2 Tage Praxis und im
    2. Ausbildungsjahr: 2 Tage Schule - 3 Tage Praxis
  • Eine tariflich gebundene Ausbildungsvergütung
    • 1. Ausbildungsjahr: 1.190,69 € (brutto)
    • 2. Ausbildungsjahr: 1.252,07 € (brutto)
  • Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / geprüfter Kinderpfleger"

Brandmeisterin / Brandmeister - Stufenausbildung -

Brandmeisterinnen und Brandmeister bekämpfen Brände, leisten technische Hilfe bei Unglücksfällen, retten Menschen- und Tierleben und versorgen und transportieren Verletzte und Kranke.

  • Fachoberschulreife oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Staates
  • gesundheitliche und persönliche Eignung
  • erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
  • Die Stufenausbildung zum/zur Brandmeister/in dauert insgesamt 37 Monate. Sie ist untergliedert in zwei - eine handwerkliche und eine feuerwehrtechnische - Ausbildungsstufen.
  • In den ersten 19 Monaten, in der handwerklichen Stufe, findet die praktische Ausbildung in dem überbetrieblichen Ausbildungszentrum Düsseldorfer Handwerksinnungen und Betriebspraktika in ausgewählten Düsseldorfer Innungsbetrieben statt. In der Feuerwehrschule (Düsseldorf-Garath) wird daneben allgemeinbildender und Sportunterricht vermittelt.In der zweiten Ausbildungsstufe werden die Auszubildenden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt und erhalten die feuerwehrtechnische Ausbildung.
  • Abschlussprüfung für die handwerkliche Kompaktausbildung
  • Laufbahnprüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst

Brandoberinspektoranwärterin / Brandoberinspektoranwärter

Beamte und Beamtinnen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nehmen als Einsatzleiter/innen bei der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Notständen leitende Funktionen wahr. Neben dem Einsatzdienst sind sie als Führungskräfte im Wachbetrieb oder als Sachbearbeiter/in in den Fachabteilungen der Feuerwehr tätig.

  • deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
  • mindestens Abschluss eines Fachhochschulstudiums oder ein entsprechender Bachelorabschluss in einer technischen Fachrichtung (z.B. Bauingenieur, Architektur, Sicherheitstechnik etc.)
  • es gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen nach § 14 des Landesbeamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
  • neben den fachlichen Voraussetzungen erwarten wir Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Kooperationsfähigkeit
  • uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst
  • Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. EU-Norm B
  • keine Vorstrafen
  • erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
  • Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und tragen die Bezeichnung Brandoberinspektoranwärter bzw. Brandoberinspektoranwärterin. Während der zweijährigen Ausbildungszeit werden Sie in verschiedenen theoretischen Lehrgängen sowie im praktischen Einsatzdienst auf die Laufbahnprüfung und spätere Tätigkeit bei der Feuerwehr vorbereitet. Eine genaue Übersicht über die einzelnen Ausbildungsinhalte finden Sie in den Anlagen 1 bis 8 zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP gD-Feu), weitere Informationen auch unter www.idf.nrw.de.
  • Anwärterbezüge: 1.355,68 € zzgl. evtl. Familienzuschlag 150,32 €
  • Möglicher Ausbildungsbeginn: 01.01, 01.04., 01.07. sowie 01.10. eines Jahres, die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre.

Brandmeisterin / Brandmeister - Laufbahngruppe 1.2 des feuerwehrtechnischen Dienstes

Der Beruf der Brandmeisterin / des Brandmeisters in einer Berufsfeuerwehr bietet ein breites Spektrum an Aufgaben und Anforderungen. Die Hauptaufgabe liegt in der Bewältigung der Einsätze: Retten, Löschen, Bergen und Schützen. So lautet das Motto aller Feuerwehren und gibt sehr treffend die Herausforderungen einer modernen Feuerwehr wieder.

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
  • Mindestens erfolgreicher Besuch einer Hauptschule oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Erfolgreicher Abschluss einer Gesellenprüfung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Handewerk oder entsprechende förderliche abgeschlossene Ausbildung
  • Es gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen nach § 14 des Landesbeamtengesetzes für das Land NRW
  • Keine Vorstrafen
  • Persönliche und gesundheitliche Eignung für den Feuerwehr- und Rettungsdienst
  • Sehstärke für Führerscheinklasse CE Voraussetzung (Sehleistung von 80% auf jedem Auge ohne Sehhilfe). Uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse 3 beziehungsweise EU-Norm B.

Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Die Ausbildung gliedert sich in zwei Teile:

1) feuerwehrtechnischer Teil:

  • Grundausbildungslehrgang mit Sonderausbildung (z.B. Maschinist von Lösch- und Sonderfahrzeugen) an der Feuerwehrschule Düsseldorf (oder je nach Kapazitäten in einer anderen Stadt)
    Dauer ca. 24 Wochen
  • Feuerwachenpraktikum  auf der Feuerwehrwache Grevenbroich
    Dauer ca. 26 Wochen
  • Führerschein CE
    Dauer ca. 6 Wochen bei der Feuerwehr Grevenbroich
  • Truppführerlehrgang
    Dauer ca. 2 Wochen

2) rettungsdienstlicher Teil:

  • Rettungssanitäterlehrgang an der Rettungsassistenschule Düsseldorf (oder je nach Kapazitäten in einer anderen Stadt)
    Dauer ca. 5 Wochen
  • Klinikpraktikum im Grevenbroicher Krankenhaus
    Dauer ca. 4 Wochen
  • Rettungswachenpraktikum in einer der Feuer- und Rettungswachen in Grevenbroich
    Dauer ca. 4 Wochen
  • Prüfungslehrgang
    Dauer ca. 1 Woche

Die Ausbildung endet mit der Laufbahnprüfung. Um die Laufbahnprüfung erfolgreich ablegen zu können, muss das deutsche Sportabzeichen und das Schwimmabzeichen mit mindestens Bronze bestanden werden.

Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. April und 1. Oktober eines Jahres. Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate.