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Anonyme Beratung gemäß § 8b SGB VIII für Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen
Laut § 8b SGB VIII haben Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Auftretende Fragen können sein:
- Sind die wahrgenommen Beobachtungen Signale für eine Kindeswohlgefährdung?
- Wie spreche ich die Sorge um das Kind oder den Jugendlichen an?
- Mit wem spreche ich zuerst?
- Wann und wie informiere ich das Jugendamt?
Angebote der Beratung
- Persönliche und telefonische Information und Beratung
- Anonyme Fallberatung
- Abschätzung der Gefährdung eines Kindes
- Vorbereitung von Gesprächen mit Eltern und dem Kind bzw. Jugendlichen
- Die Beratung ist vertraulich, es besteht Schweigepflicht und ist kostenfrei
Kinderschutz-Hotline für medizinisches Fachpersonal
Am 1. Juli 2017 ist nunmehr der bundesweite reguläre Betrieb der vom Bundesfamilienministerium geförderten Kinderschutz-Hotline gestartet.
Die Hotline richtet sich an medizinisches Fachpersonal. Hierzu gehören Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeuten sowie Pflegekräfte. Angehörige dieser Berufsgruppen können jetzt im ganzen Bundesgebiet und rund um die Uhr unter der Nummer 0800 1921000 bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch eine direkt verfügbare, kompetente, praxisnahe und kollegiale Beratung durch Ärztinnen und Ärzte mit speziellem Hintergrundwissen in Kinderschutzfragen erhalten.
Die Kinderschutzhotline bietet eine spezifische Beratung an, beispielsweise bei Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Schweigepflicht und ärztliches Handeln. Welche Schritte kann oder muss ich in einem Kinderschutzfall einleiten? Wo gibt es Hilfe vor Ort?