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Heiraten - Informationen

Symbolbild Heiraten

Anmeldung der Eheschließung

Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe, ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt (früher: Aufgebot). Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen können Sie wählen, wo Sie die Eheschließung anmelden.

Wenn Sie beide nicht in Grevenbroich wohnen und trotzdem hier heiraten möchten, ist das auch kein Problem: Melden Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem zuständigen Standesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Grevenbroich heiraten möchten. Der dortige Standesbeamte wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.
Umgekehrt ist es natürlich auch möglich, dass Sie Ihre Eheschließung in Grevenbroich anmelden und wir dann das gewünschte Standesamt ermächtigen die Ehe zu schließen. Bitte beachten Sie, dass in allen Fällen einer Ermächtigung von anderen Standesämtern zur Eheschließung weitere Gebühren anfallen.

Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin beim Standesamt angemeldet werden. Terminreservierungen werden bereits 10 Monate im voraus entgegen genommen.

Bei der Anmeldung der Eheschließung geht es nicht nur darum Ihren Eheschließungstermin festzulegen, sondern sie dient vor allem der Prüfung der "Ehefähigkeit" und der Ermittlung etwaiger "Ehehindernisse" (z.B. Verbot der Doppelehe).

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Es empfiehlt sich stets vor der Anmeldung eine persönliche Auskunft über die erforderlichen Unterlagen bei uns einzuholen. Es gibt keine abschließenden Merkblätter, da gerade dieser Bereich viel zu komplex ist und in sehr engem Zusammenhang mit der jeweiligen Lebenssituation steht. Dennoch möchten wir versuchen, Ihnen nachfolgend einige Informationen zur Vorbereitung Ihrer Anmeldung zu geben. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass diese Informationen unverbindlich sind und im Einzelfall noch weitere Unterlagen notwendig werden können.

Sie sind beide volljährig, deutsche Staatsangehörige und waren noch nie verheiratet.

Dann genügen normalerweise folgende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenbuch (verwechseln Sie diese bitte nicht mit einer Geburtsurkunde).

Diese Urkunde erhalten Sie vom Standesamt Ihres Geburtsortes.

Sollten Sie bereits gemeinsame Kinder haben, so bringen Sie von diesen bitte die Geburtsurkunde mit.

Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r und waren einmal verheiratet.

Dann benötigen Sie i.d.R. folgende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenbuch, ausgestellt vom Standesamt Ihres Geburtsortes
  • Aktuelle Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer vorherigen Ehe. Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihrer damaligen Eheschließung
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

In folgenden Fällen sollten Sie auf jeden Fall persönlich eine Auskunft beim Standesamt einholen:
- ein Verlobter besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- ein Verlobter ist nicht im Bundesgebiet geboren ein Verlobter hat mehrere vorherige Ehen
- ein Verlobter hat eine vorherige Ehe im Ausland geschlossen
- ein Verlobter wurde im Ausland geschieden

Für Auskünfte in diesen Fällen sollte zumindest einer der Verlobten zu einem persönlichen Gespräch, während der Öffnungszeiten, bei uns vorsprechen. Bringen Sie dazu bitte die Ausweise und Reisepässe von beiden Verlobten und die vorhandenen ausländischen Urkunden (Originale mit Übersetzung) mit.
Sie erhalten bei Ihrer persönlichen Vorsprache eine Aufstellung aller zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen.
Sollte einer oder beide Verlobte nicht der deutschen Sprache mächtig sein, benötigen wir für die Anmeldung und die spätere Trauung einen vereidigten Dolmetscher, der von den Verlobten gestellt werden muss.

Wir bitten um Verständnis, dass in diesen Fällen, wegen der vielen möglichen Fallkonstellationen, keine telefonische Auskunft über die erforderlichen Unterlagen möglich ist.

Die Anmeldung der Eheschließung soll möglichst durch beide Verlobten gemeinsam erfolgen. Ist einer der Verlobten dringend verhindert, kann der andere Verlobte mit einem beim Standesamt erhältlichen Vordruck (Beitrittserklärung) zur alleinigen Anmeldung bevollmächtigt werden. In diesem Fall ist es trotzdem erforderlich, dass der nicht anwesende Verlobte vor der Eheschließung beim Standesbeamten vorspricht.

Gebühren für die Anmeldung zur Eheschließung

Informationen zu den Gebühren finden Sie auf unserem Bürgerportal.

Termine

Im Standesamt finden die Eheschließungen täglich zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr, sowie zusätzlich am Donnerstagnachmittag von 14.15 Uhr bis 15.00 Uhr statt, sowie an festgelegten Samstagen.

Die Eheschließung

Alles über die 'obligatorische Zivilehe'

Die sogenannte obligatorische Zivilehe wurde zunächst am 1. Oktober 1874 durch das "preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung" in Preußen, schließlich dann zum 1. Januar 1876 im ganzen Deutschen Reich eingeführt.
Seit dem wird in Deutschland die Ehe ausschließlich dadurch geschlossen, dass die Ehe schließenden persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die kirchliche Trauung darf erst im Anschluss an die staatliche Eheschließung vorgenommen werden.

Die zivile Eheschließung bedarf auch heute noch der Mitwirkung eines Standesbeamten. Die Ehe kommt aber nicht durch einen staatlichen Hoheitsakt oder wie oft geglaubt durch einen "staatlichen Segen" des Standesbeamten, sondern, wie oben schon erwähnt, durch die von den Verlobten abgegebene Erklärung zustande, dass beide miteinander die Ehe schließen möchten. Dieser Konsens der Verlobten begründet die Ehe. Die Eheschließung ist damit ein familienrechtlicher, allerdings einer besonderen Form bedürftiger Vertrag. Aufgabe des Standesbeamten ist es lediglich, das Zustandekommen dieses Vertrages durch die Eintragung im Heiratsbuch zu beurkunden.

Ehe nennt man die - je nach gesellschaftlichem Umfeld unterschiedliche - geordnete und geregelte Form des Zusammenlebens von Mann und Frau. Sie wird auf Lebenszeit geschlossen. Mit der Abgabe der Erklärung, miteinander die Ehe schließen zu wollen, verpflichten sich die Ehe schließenden zur ehelichen Lebensgemeinschaft und tragen fortan füreinander Verantwortung.

Wo Sie in Grevenbroich standesamtlich heiraten können

Im Standesamt, Schlossstraße 5 und im "Kaminzimmer" des Haus Hartmann am Alten Schloss. Im Haus Hartmann bietet sich auch die Möglichkeit eines Empfangs.

Hochzeiten sind ebenfalls im Salon der Villa Erckens - Museum der Niederrheinischen Seele möglich. Hier bietet sich im Anschluss an die Trauung die Möglichkeit auf der großzügigen Terrasse mit den Gästen anzustoßen.

Heiraten und Feiern auf Schloss Hülchrath ist auch möglich.

Eheschließungen im Schloss Hülchrath und im Museum Villa Erckens finden außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes statt. Weiterhin können Eheschließungen im Schloss Hülchrath auch unter freiem Himmel auf der Burgruine/Schlossgarten durchgeführt werden. Das Standesamt informiert Sie gerne über die möglichen Termine. Reservierungen für alle fünf Trauzimmer im Stadtgebiet nimmt das Standesamt (auch telefonisch) ab zehn Monate vor dem Eheschließungstermin entgegen.

Ablauf der standesamtlichen Trauung

Wie bereits oben geschildert, handelt es sich bei der standesamtlichen Eheschließung im Grunde genommen lediglich um die Beurkundung eines familienrechtlichen Vertrages, den die beiden Verlobten selbst durch ihr "Ja" abschließen.

Dementsprechend ist auch die Eheschließung geprägt von notwendigen "Formalien". Dazu gehört z.B., dass der Heiratseintrag zu verlesen ist oder etwa die Bestimmung der in der Ehe zu führenden Namen.

Die Standesbeamten / Standesbeamtinnen werden Ihre Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vornehmen. Dazu gehört auch eine Trauansprache durch den Standesbeamten / die Standesbeamtin.

Den genauen Ablauf einer jeden Eheschließung bestimmt der / die Standesbeamte / Standesbeamtin selbst. Wir sind bemüht, individuell auf jedes Brautpaar einzugehen.
Im Gegensatz zu größeren Standesämtern nehmen wir die Eheschließungen auch im Dreiviertelstundentakt vor.

Im Mittelpunkt einer jeden Eheschließung steht die eigentliche Eheschließungshandlung. Auch diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Standesbeamte / Die Standesbeamtin fragt das Brautpaar einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen möchten. Hat das Brautpaar diese Frage jeweils mit "Ja" beantwortet, erklärt danach der Standesbeamte / die Standesbeamtin, dass sie nunmehr rechtmäßig verbundene Eheleute sind. Im Anschluss daran erfolgen die Unterschriften in der Niederschrift über die Eheschließung durch das Brautpaar und die Trauzeugen.

Trauzeugen sind heute bei der Eheschließung nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es ist dem Brautpaar überlassen, ob sie Trauzeugen wünschen.
Sofern bei der Eheschließung Trauzeugen zugegen sein sollen, ist lediglich zu beachten, das maximal zwei Trauzeugen, die volljährig sein müssen, zulässig sind.
Es genügt dem Standesamt Grevenbroich, wenn die Trauzeugen am Tage der Eheschließung bekannt gegeben werden (Ausnahme: Sie heiraten außerhalb des Standesamtes).

Namensführung in der Ehe

Wie möchten Sie nach der Eheschließung heißen?
Früher war die Regelung einfach. Der Geburtsname des Mannes wurde automatisch Ehename. Heute können Sie aufgrund der Neuordnung des Familiennamensrechts Ihren zukünftig zu führenden Namen wählen. Hierbei haben Sie zahlreiche Möglichkeiten. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserem Bürgerportal.

Besonderheiten bei Eheschließung im Ausland - Ehefähigkeitszeugnis

Sie möchten im Ausland heiraten oder haben sogar schon im Ausland geheiratet und möchten wissen was es alles zu beachten gibt. Hierzu möchten wir Ihnen nachfolgend einen ersten kleinen Überblick geben.

Grundsätzliches

Vom Grundsatz her ist jede im Ausland vorgenommene Eheschließung auch im Inland gültig, soweit das in dem jeweiligen Land geltende Ortsrecht beachtet wurde. Das heißt die Eheschließung muss nach den dort geltenden Gesetzen in der staatlich vorgesehenen Form erfolgt sein. Rein rituelle Eheschließungszeremonien werden dagegen nicht anerkannt.
Beachten Sie bitte, dass in einigen Staaten nach der Eheschließung die Registrierung von der dortigen staatlichen Stelle notwendig ist (z.B. Florida/USA). Ohne einen solchen Nachweis kann auch in Deutschland diese Eheschließung nicht anerkannt werden, da die Nichtregistrierung einen Verstoß gegen das geltende Ortsrecht darstellt.

Sie möchten als Deutsche/r im Ausland heiraten

Oft bieten bereits Reiseveranstalter den Service "Eheschließung im Ausland" an. Dabei wird Ihnen nach unserer Erfahrung auch mitgeteilt, welche Unterlagen Sie vor Reiseantritt zu besorgen haben. Grundsätzlich raten wir Ihnen jedoch rechtzeitig Informationen bei den Botschaften des jeweiligen Reiselandes einzuholen. In verschiedenen Fällen kann Ihnen aber auch das Standesamt einen ersten Überblick verschaffen.
Für eine Vielzahl von Ländern gilt es, dort ein Ehefähigkeitszeugnisvorzulegen. Ehefähigkeitszeugnisse sind Bestätigungen, dass nach dem deutschen Eheschließungsrecht keine begründeten Ehehindernisse (z.B. fehlende Ehemündigkeit, Geschäftsunfähigkeit, Verwandtschaft, Doppelehe usw.) entgegenstehen. Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und erhalten Sie bei ihrem zuständigen Wohnsitzstandesbeamten. Erkundigen Sie sich bitte dort vorher, welche Unterlagen zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigt werden. Im Hinblick darauf, dass das Ehefähigkeitszeugnis den Abschluss einer Ehefähigkeitsprüfung bildet, ist es unumgänglich, dass dem Standesbeamten Urkunden und Unterlagen von beiden Verlobten, auch von ausländischen Verlobten, vorgelegt werden.

Beachten Sie bitte, dass nach der Eheschließung im Ausland die Ihnen ausgehändigte Heiratsurkunde mit allen nötigen Beglaubigungsvermerken versehen wird (z.B. Apostille, Legalisation usw.) Erkundigen Sie sich hierzu bitte vorher bei Ihrem Standesamt oder ggf. bei der deutschen Botschaft des Reiselandes.

Sie haben im Ausland geheiratet.

Wenn Sie als Deutscher, Staatenloser, heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling im Ausland geheiratet haben, so empfehlen wir Ihnen bei Ihrem zuständigen Standesbeamten einen Antrag auf Anlegung eines Familienbuches zu stellen.
Das Familienbuch ist nicht mit dem Stammbuch zu verwechseln!
Das Familienbuch ist eine Urkunde, die dokumentiert, dass Ihre im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland gültig ist. Die nachträgliche Anlegung eines Familienbuches ist in jedem Fall zu empfehlen, da Sie sich nicht mehr an die ausländische Eheschließungsbehörde wenden müssen, wenn Sie eine Heiratsurkunde benötigen. Sie können stattdessen beim Standesamt Ihres Wohnortes Abschriften des Familienbuches als Nachweis Ihrer Eheschließung erhalten. Bitte erfragen Sie telefonisch oder durch persönliche Vorsprache, weiche Unterlagen für die Antragstellung vorzulegen sind.

Namensführung nach Eheschließung im Ausland

Bitte beachten Sie, dass es in vielen Fällen nicht automatisch zu der von Ihnen gewünschten Namensführung bei einer Eheschließung im Ausland kommt. Die Frage der Namensführung unterliegt zunächst immer dem Heimatrecht eines jeden Verlobten. D.h. soweit Sie als Deutsche/r im Ausland geheiratet haben wird Ihre Namensführung nach den maßgeblichen Vorschriften des in der Bundesrepublik geltenden Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bewertet. Die Besonderheiten des deutschen Ehenamensrechts werden aber nur selten im Ausland beachtet, so dass unter Umständen selbst der in der Heiratsurkunde eingetragene Ehename aus deutscher Sicht nicht zustande gekommen ist. Wir raten Ihnen daher dringend, sich nach der Rückkehr ins Inland mit Ihrem Standesbeamten in Verbindung zu setzen.

Lebenspartnerschaften

Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland seit August 2001 "Ja" zueinander sagen. Sie können eine "Lebenspartnerschaft" begründen.

Nicht möglich ist dies bei
- Personen, die verheiratet sind oder schon in einer Lebenspartnerschaft leben
- Verwandten in gerader Linie
- voll- und halbbürtigen Geschwistern
- Minderjährigkeit

Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind einander zu Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung.

Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Lebenspartnerschaft ist die förmliche Anmeldung bei der "zuständigen Behörde". In Nordrhein-Westfalen wurde diese Aufgabe den Standesämtern übertragen. Also können im Standesamt Grevenbroich auch Lebenspartnerschaften begründet werden. Soweit also einer der angehenden Lebenspartner/innen hier in Grevenbroich seinen/ihren Hauptwohnsitz hat, wird die Anmeldung vom Standesbeamten/Standesbeamtin entgegengenommen.
Hier erhalten Sie auch alle Informationen, welche Unterlagen Sie hierfür mitbringen müssen und ein "Merkblatt" über den Ablauf am Tag der Trauung.

Kirchliche Trauung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Standesbeamte Ihnen keine verbindlichen Angaben über kirchliche Eheschließungen machen kann. Die folgenden Angaben sind nicht unbedingt vollständig und verbindlich.

Setzen Sie sich wegen einer beabsichtigten kirchlichen Trauung bitte mit dem zuständigen Pfarramt oder dem entsprechenden Kirchenbüro in Verbindung.

Evangelische Trauung

Zur Anmeldung der Trauung benötigen Sie einen Personalausweis, den Taufschein, den Konfirmationsschein und die schriftliche Anmeldung der Eheschließung oder Heiratsurkunde des Standesamtes.
Für die evangelische Trauung hat man die Wahl, ob man sich in der Gemeinde der Braut oder des Bräutigams anmelden möchte. Sie können auch die Gemeinde als Hochzeitsort nehmen, in der Sie beide künftig wohnen werden. Wer in einer anderen Kirche heiraten möchte, benötigt zusätzlich einen Entlassungsschein von der zuständigen Gemeinde. Bevor der Trautermin festgelegt werden kann, findet ein Traugespräch statt, in dem der gesamte organisatorische Ablauf der Hochzeit besprochen wird.

Katholische Trauung

Für die Anmeldung zur Trauung brauchen Sie einen Personalausweis, eine Taufurkunde mit Nachweis der Ledigkeit, ein Firmungszeugnis und die schriftliche Anmeldung der Eheschließung oder Heiratsurkunde des Standesamtes.
Sind beide Partner katholisch und waren vorher noch nie verheiratet, steht einer katholischen Trauung nichts mehr im Wege. Sie findet grundsätzlich in der Gemeinde der Braut statt. Wenn nur der Bräutigam katholisch ist, muss der Hochzeitswunsch in der Gemeinde, in der der Bräutigam gemeldet ist, eingereicht werden. Möchten Sie lieber in einer anderen Kirche heiraten, die Ihnen besser gefällt oder in der der Pfarrer eher Ihren Stil trifft, müssen Sie einen Überweisungsschein von Ihrem zuständigen Pfarrer holen.
Haben Sie sich bei der Kirche mit den notwendigen Papieren angemeldet, werden Sie vom Pfarrer zum Brautunterricht eingeladen. Die Gestaltung ist je nach Pfarrer verschieden. Manchmal liegt der Schwerpunkt auf rein organisatorischen Fragen. Oftmals wird aber auch vorwiegend über die Grundsätze einer katholischen Ehe gesprochen und das Paar sollte sich auch einverstanden erklären. Wegen einer erneuten katholischen Eheschließung nach einer Scheidung sprechen Sie bitte unbedingt mit dem zuständigen Pfarrer.

Ökumenische Trauung

Wenn einer der Ehepaartner katholisch ist, der andere evangelisch, gibt es die Möglichkeit einer ökumenischen Trauung. An ihr wirken der Pastor/die Pastorin und der Priester mit. Sie findet entweder in der evangelischen oder in der katholischen Kirche statt. Die jeweiligen Voraussetzungen (s.o.) sind dafür zu erfüllen.

Folgende Punkte sollten Sie mit dem Pfarrer absprechen:
- Wahl der Trauzeugen
- Gestaltung beim Betreten und Verlassen der Kirche
- Wahl der Musik, Glockengeläut
- Wahl des Trauspruchs
- Blumenschmuck in der Kirche
- Möglichkeit von Foto- und Filmaufnahmen während der Trauung

Ehevertrag

Welche Gesetze gelten bei einer Ehe ohne Vertrag?

Jeder, der keinen Ehevertrag abschließt, lebt in einer Zugewinngemeinschaft. Das heißt, jeder Partner behält das, was er in die Ehe eingebracht hat. Sollte er in der Ehe einen Lottogewinn oder eine Erbschaft machen, so bleibt dies sein Eigentum. Alles, was in der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wird, gehört dagegen beiden Partnern. Der Zugewinn, der seit dem Tag der Hochzeit erworben wurde, wird geteilt.

Wann benötigt man einen Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist erforderlich, wenn eine Abweichung zum vorgenannten Gesetz geregelt werden soll. Dies ist z.B. bei selbstständigen oder sehr vermögenden Personen der Fall. Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand. Es gibt aber auch die Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.

Sollten Sie beabsichtigen, einen Ehevertrag zu schließen, so wenden Sie sich vor der Eheschließung an einen Notar Ihrer Wahl, der Sie umfassend über einen entsprechenden Vertrag unterrichten und belehren wird.