Hauptinhalt:
Hilfe gegen Häusliche Gewalt
Ein freies, selbstbestimmtes Leben sollte für alle eine Selbstverständlichkeit sein. Leider sieht die Realität anders aus. Misshandlungen gibt es in jeder Art von Zusammenleben, unabhängig von Bildung oder Einkommen, Geschlecht oder Alter. In Deutschland hat rund jede 4. Frau körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch ihren Partner ein- oder mehrmals erlebt.
Gewalt zeigt sich in vielen Formen und hat immer den Zweck, Macht und Kontrolle auszuüben. Sie beginnt oft mit scheinbaren Kleinigkeiten und steigert sich bis hin zu schweren seelischen und körperlichen Angriffen. Auf Dauer zerstört sie das Selbstbewusstsein der Betroffenen und macht sie schließlich handlungsunfähig.
Häusliche Gewalt hat viele Gesichter:
Einschüchterung und Bedrohung | „Wenn Du das nicht tust, dann ..." |
Beleidigung, Erniedrigung | „Du (Schimpfwort), das schaffst du nie!" |
Ständige Kontrolle (Post, Handy, Mails) | „Wer ruft denn da dauernd an?" |
Finanzielle Abhängigkeit | „Dann sperre ich eben das Konto." |
Soziale Isolation | „Triff dich bloß nicht wieder mit diesen seltsamen Leuten." |
Körperliche Misshandlung | |
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung |
Was kann man tun?
Die wohl schwierigste Erkenntnis ist, dass man den Partner nicht mehr ändern kann. Jenseits aller Beteuerungen, dass es sich bei der Gewalthandlung um ein einmaliges Ereignis handelt und sich nicht wiederholt, sollte man frühzeitig auf Anzeichen achten und sich einen Menschen seines Vertrauens suchen, der im Notfall helfen kann.
Leider schweigen viele Betroffene, sei es, weil sie die Gewalt nicht als solche wahrnehmen, sei es aus Scham oder der Angst, ihr Leben ohne den Partner nicht bewältigen zu können. Einer britischen Studie zufolge vergehen von der ersten Misshandlung bis zu dem Zeitpunkt, an dem Frauen Hilfe von außen in Anspruch nehmen, durchschnittlich sieben Jahre. So lange sollten Betroffene nicht warten!
„Die Macht der Männer ist die Geduld der Frauen." Dieser Kreislauf muss durchbrochen werden, damit Liebe nicht zum Stacheldraht wird.
Wer kann helfen?
Grundsätzlich jede/r! Der erste Schritt kann in einem aufmerksamen Miteinander bestehen, in einem offenen Ohr, in dem Angebot zu einem Gespräch. Die Unterstützung durch Verwandte, Freunde und Kolleginnen und Kollegen stärkt die Betroffenen und kann Hilfestellung sein auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben. Daher sind die nachstehenden Informationen über Anzeichen und Hilfsangebote nicht nur für Betroffene gedacht, sondern für alle, die institutionelle Ansprechpartner suchen.
Anzeichen und Folgen bei den Betroffenen für häusliche Gewalt können sein:
- Körperliche Verletzungen
- psychischen Beeinträchtigungen wie Antriebslosigkeit, Niedergeschlagenheit, Schlafstörungen oder Selbstmordgedanken
- Trauma durch das permanente Bemühen, den Partner nicht wütend zu machen: extreme Gefühlsaufwallungen (unerklärliche Weinkrämpfe, Wutanfälle), Depressionen, intensive Angst- oder Ohnmachtsgefühle ohne erklärlichen konkreten Auslöser
- Überspanntheit mit zunehmender Erschöpfung
- Allgemein herabgesetzter Immunstatus
- Schuldgefühle
- Mangelndes Selbstwertgefühl
Auch wenn Kinder nicht selbst einer Gewalt ausgesetzt sind, empfinden sie die Stimmung zwischen den Erwachsenen mit und entwickeln ebenfalls Symptome:
- Hilflosigkeit, Ängste, Rückzug in sich selbst
- Depressionen, Selbstmordwünsche
- Bettnässen, Kopfschmerzen, Ess- und Schlafstörungen
- Drogen und Alkohol
- exzessive Gewalt
- Schulversagen
- Sonstige Verhaltensauffälligkeiten
Wo bekommt man Hilfe?
Art und Umfang der Hilfe hängen davon ab, welche Form von Gewalt ausgeübt wird und wer betroffen ist.
Für von Gewalt betroffene Frauen gibt es das bundesweite Hilfetelefon unter 08000 116 016.
Wer sich zunächst im Internet informieren möchte, findet hier ein gutes Angebot:
- www.gewaltschutz.info (mehrsprachig)
- www.hilfetelefon.de (mehrsprachig)
Wer einen persönlichen Ansprechpartner sucht, kann sich an folgende Personen und Einrichtungen des Bündnisses gegen Häusliche Gewalt im Rhein-Kreis Neuss wenden:
Cornelia Leufgen und Silke Behr Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Grevenbroich Am Markt 1, 41515 Grevenbroich Tel. 02181 / 608-416 oder 608-307 E-Mail: gleichstellung(at)grevenbroich.de Internet: www.grevenbroich.de/gleichstellung |
Birgit Schikora Leiterin des Jugendamtes Grevenbroich Ostwall 4-12, 41515 Grevenbroich Tel. 02181 / 608-584 E-Mail: birgit.schikora(at)grevenbroich.de Internet: www.grevenbroich.de |
Janne Gronen Geschäftsführerin Frauenberatungsstelle Neuss FhF e.V. Markt 1 - 7, 41460 Neuss Tel. 02131 / 271378 E-Mail: frauenhelfenfrauen(at)t-online.de Internet: www.fbst-ne.de |
Heinz Hellwig Opferschutzbeauftragter Kreispolizeibehörde Jülicher Landstraße 178, 41464 Neuss Tel. 02131 / 30025511 E-Mail: heinz.hellwig(at)polizei.nrw.de Internet: www.polizei-nrw.de/rhein-kreis-neuss |
Franz Beering-Katthagen Diplom-Sozialpädagoge Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. Hammer Landstraße 5, 41460 Neuss Tel. 02131 / 924850 E-Mail: beering-katthagen(at)skm-neuss.de Internet: www.skmneuss.de |
Eduard Bales Weißer Ring e.V. Außenstelle Rhein-Kreis Neuss Mobil: 0151-55164611 E-Mail: info(at)weisser-ring.de / ed.bales(at)web.de Internet: www.weisser-ring.de |
Viola Meurer-Blasius Leiterin der Ambulanz für Kinderschutz Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH Preußenstraße 84, 41464 Neuss Tel. 02131 / 980194 E-Mail: aks(at)jugend-und-familienhilfe.de Internet: www.jugend-und-familienhilfe.de |
Barbara Keßler Diplom-Psychologin und Leiterin Telefonseelsorge Neuss Postfach 101413, 41414 Neuss Tel. 0800 1110111 oder 0800 1110222 E-Mail: TelefonSeelsorge.Neuss(at)t-online.de Internet: www.TelefonSeelsorge-Neuss.de |
Wer in einer akuten häuslichen Gewaltsituation Hilfe benötigt, kann den Täter der Wohnung verweisen lassen. Dies wird durch das Gewaltschutzgesetz ermöglicht, welches geschlechtsneutral ist und die Gewalt männlicher wie weiblicher Täter in Beziehungen ahndet.
Während sich Betroffene früher der Gewalt nur durch das Verlassen der gemeinsamen Wohnung entziehen konnten, gilt heute der Grundsatz, dass die Wohnung verlassen muss, wer Gewalt ausübt. Das Hausverbot kann unmittelbar durch die Polizei (Notruf 110 oder 112) ausgesprochen werden.