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Fragen & Antworten zum Thema Flüchtlinge

Ablauf des Asylverfahrens

Von der Asylantragstellung bis zum Ausgang des Asylverfahrens sind verschiedene Etappen zu durchlaufen.

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden die einzelnen Schritte erläutert:
www.bamf.de

 

Verteilung der Flüchtlinge in Deutschland

Die Verteilung der Flüchtlinge / Asylbewerber in Deutschland erfolgt nach dem sog. Königssteiner Schlüssel.
Dieser wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Bundesländer berechnet.

Auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden die Verteilungsquoten in Deutschland erläutert:
www.bamf.de

 

Erstaufnahme

Flüchtlinge, die die Grenze überwunden haben, können in jeder Behörde, auch bei der Polizei, einen Asylantrag stellen. Sie werden dann zunächst in eine Erstaufnahmeeinrichtung geschickt.

Eine Erstaufnahmeeinrichtung wird vom Land betrieben und stellt den reibungslosen Beginn des Asylverfahrens sicher. Sie dient der Registrierung und Verteilung der Flüchtlinge innerhalb des Landes NRW.

 

Anschlussunterbringung

Sobald die Erfassung über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgt ist, werden die Asylsuchenden und Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt.

In NRW erfolgt die Zuweisung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zentral durch die Bezirksregierung Arnsberg. Für die Verteilung wurde ein Schlüssel festgelegt, welcher sich nach Einwohnerzahl und Fläche der Kommune richtet. Nach der Zuweisungsentscheidung hat die Kommune die Verpflichtung, die Unterbringung der Personen zu gewährleisten. Bis zur Entscheidung des Asylverfahrens bzw. Feststellung der Aufenthaltsstatus bleibt der Personenkreis in den Städten und Gemeinden.

Daneben existieren spezielle Einrichtungen für Personen mit besonderen Schutzbedürfnissen wie unbegleitete Minderjährige, traumatisierte Asylbewerber und Opfer sexueller Gewalt.

 

Finanzierung

Für die Erstaufnahme, Erstunterbringung und Gewährung anderer existenzsichernder Leistungen an Asylbewerber sowie an andere nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Leistungsberechtigte sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig. Entsprechend tragen sie auch die Kosten für die Erstunterbringung von Asylbewerbern bis zur Weiterleitung an die Kommunen.

Nach Zuweisung an die Kommunen haben die Städte und Gemeinden in NRW zunächst einmal die o. a. Kosten selbst zu tragen. Durch pauschale Erstattungen des Landes NRW werden die Kosten der Kommunen nur zum Teil gedeckt.

 

Mehr Infos ...

Viele weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesregierung, der Landesregierung NRW und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).