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Einwohnerantrag, § 25 GO

Eine Einwohnerin oder ein Einwohner kann gemäß § 25 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Der Antragsteller muss seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Der Antrag ist nur zulässig, wenn nicht in derselben Angelegenheit innerhalb der letzten zwölf Monate bereits ein Antrag gestellt wurde.

Folgende Voraussetzungen muss der Antrag erfüllen:

  • Der Antrag muss schriftlich an den Bürgermeister eingereicht werden.
  • Der Antrag muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten.
  • Der Antrag muss drei Personen benennen, die für die Unterzeichnenden vertretungsberechtigt sind.
  • Der Einwohnerantrag an die Stadt Grevenbroich muss von mindestens 5 % der Einwohner, höchstens jedoch 4.000 Einwohner unterzeichnet sein.
  • Jede Unterschriftsliste muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten. Ferner müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift den Unterzeichner zweifelsfrei erkennen lassen. Die Angaben werden von der Stadtverwaltung überprüft.

Nach erfolgter Prüfung der formellen Voraussetzungen durch die Stadtverwaltung Grevenbroich entscheidet der Rat, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Einwohnerantrages muss der Rat über die Angelegenheit beraten und entscheiden.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Stadtverwaltung Grevenbroich wenden:

Rechtsgrundlage: