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Bürgerbeteiligung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, dass Sie Interesse am Thema Bürgerbeteiligung in Grevenbroich haben. Die Stadt Grevenbroich sind wir alle, die Einwohnerinnen und Einwohner, der Rat und die Verwaltung. Es ist unsere Stadt, die wir gemeinsam gestalten. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich zu informieren und Einfluss auf Entscheidungen und Aufgaben zu nehmen, die unsere Stadt betreffen. Ihre Anregungen können Sie jederzeit einbringen, auch ohne einer Partei, Institution oder einem städtischen Gremium anzugehören.

Die Bürgerbeteiligung lässt die Einwohnerinnen und Einwohner, die Politikerinnen und Politiker unserer Stadt sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Grevenbroich in Entscheidungsfällen näher zusammenrücken. Vorteilhaft ist hier, dass die vielseitigsten Aspekte von verschiedenen Gruppen zusammengetragen werden. Dabei ist stets auf ein verständnisvolles, wertschätzendes und vorurteilsfreies Miteinander zu achten. Jeder sollte den Argumenten des Anderen aufgeschlossen gegenüber stehen. 

Durch die Bürgerbeteiligung sollen

  • die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Grevenbroich einbezogen
  • zur Mitwirkung ermutigt
  • alle Möglichkeiten mit Chancen und Risiken abgewogen
  • Transparenz geschaffen und
  • größere Akzeptanz für das Ergebnis erreicht werden.

Die Stadt Grevenbroich lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner ein, an Prozessen der Bürgerbeteiligung in Grevenbroich teilzunehmen. Ziel der Bürgerbeteiligung ist es, alle Einwohnerinnen und Einwohner unabhängig von Staatsangehörigkeit, Religion oder politischer Weltanschauung in die Entscheidungen der Stadt Grevenbroich einzubeziehen.

Nachfolgend finden Sie im Einzelnen die Möglichkeiten, die Sie zur aktiven Beteiligung wahrnehmen können.

Daneben sind auf unserer Homepage unter dem Menü "Wohnen, Bauen & Umwelt", Unterpunkt "Bebauungspläne", aktuelle Planungsverfahren aufgeführt, die mittels eines Online-Beteiligungsformulars spezielle Öffentlichkeitsbeteiligungen vorsehen.

Ihr
Klaus Krützen
Bürgermeister


Bürgersprechstunde

Jeder kann an einer Bürgersprechstunde mit Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes teilnehmen.

Um den geeignetsten Ansprechpartner zu finden, ist es notwendig, vorab Hinweise zum Thema zu geben.
Dies ist unter der Telefonnummer 02181 / 608 - 225 möglich.


Treffen von Schulklassen mit dem Bürgermeister

Bürgermeister Klaus Krützen führt auf entsprechenden Wunsch hin gerne Treffen mit Schulklassen aus Grevenbroicher Schulen durch.

Die Kinder und Jugendlichen erhalten dabei im Gespräch mit Bürgermeister Krützen die Gelegenheit, Fragen zu stellen oder auch Anregungen, Ideen und/oder Beschwerden mitzuteilen.
Zugleich ist es auch möglich, bei diesem Termin den Ratssaal der Stadt Grevenbroich und das Amtszimmer des Bürgermeisters kennenzulernen.

Das Angebot richtet sich an Klassen aller Jahrgangsstufen.

Eine vorherige Terminabsprache ist notwendig. Diese kann unter der Telefonnummer 02181 / 608 - 225 erfolgen.

Symbolbild:Kind, dass auf einer verkleinerten Darstellung des Rathauses lehnt

Stadtteilgespräch

Bürgermeister Klaus Krützen hat mit seinem Amtsantritt angekündigt, Stadtteilgespräche einzuführen. Das bedeutet, dass Sie nicht zur Verwaltung kommen müssen, sondern die Verwaltung in Ihren Ort kommt. Hierbei soll zunächst der Aufbau der Verwaltung erläutert werden. Im Anschluss soll über aktuelle und zukünftige Vorhaben berichtet werden. Aber auch die Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort haben die Möglichkeit, das Stadtteilgespräch mitzugestalten.


Einwohnerfragestunde

Der Rat kann Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner zulassen. In Grevenbroich ist das Fragerecht für Einwohnerinnen und Einwohner in § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Grevenbroich geregelt. Demnach wird eine Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner mindestens zweimal jährlich in die Tagesordnung der Stadtratssitzung aufgenommen. In diesem Fall ist jede Einwohnerin / jeder Einwohner der Stadt berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündlich Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Die Termine können Sie der veröffentlichten Tagesordnung entnehmen.

Eine Beantwortung der Anfragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, wird diese schriftlich nachgereicht.


Anregungen und Beschwerden

Allgemeine Anfragen, Anregungen oder Beschwerden richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Grevenbroich oder nutzen den Mängelmelder.

§ 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) räumt jedem das Recht ein, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat zu wenden. Die Hauptsatzung der Stadt Grevenbroich modifiziert die Zuständigkeit in § 8 Abs. 5. Demnach hat der Hauptausschuss die Anregungen und Beschwerden inhaltlich zu prüfen und abschließend über sie zu entscheiden.

Weiterführende Informationen finden Sie im Bürgerportal der Stadt Grevenbroich.


Bürgerbegehren / Bürgerentscheid

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Grevenbroich können gemäß § 26 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beantragen, dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Stadt Grevenbroich entscheiden.

Bürgerin / Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.

Weiterführende Informationen finden Sie im Bürgerportal der Stadt Grevenbroich.


Einwohnerantrag

Eine Einwohnerin oder ein Einwohner kann gemäß § 25 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Antragstellende müssen seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Der Antrag ist nur zulässig, wenn nicht in derselben Angelegenheit innerhalb der letzten zwölf Monate bereits ein Antrag gestellt wurde.

Weiterführende Informationen finden Sie im Bürgerportal der Stadt Grevenbroich.