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Radverkehr in Grevenbroicher Fußgängerzone nur zu bestimmten Zeiten

Immer wieder erreichen die Verwaltung der Stadt Grevenbroich Beschwerden über Radfahrer*innen in der Fußgängerzone. Dort ist das Radfahren zu bestimmten Zeiten verboten oder erlaubt.

Seit mehr als einem Jahr ist die Fußgängerzone in Grevenbroich mit versenkbaren Pollern versehen, um den Lieferverkehr nach 12:00 Uhr draußen zu halten. Mit dem Fahrrad darf seitdem nur montags bis freitags zwischen 20:00 bis 12:00 Uhr und von Samstag 15:00 Uhr bis Montag 12:00 Uhr in der Fußgängerzone gefahren werden.

Eine Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr hat der Bauausschuss in 2019 nach einer Testphase abgelehnt.

Die Verwaltung ruft alle Grevenbroicher*innen zur gegenseitigen Rücksicht und zur Einhaltung der Verkehrsregeln auf.