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Stadt legt Konzept für Bahnhofsumfeld und Stadtpark vor

Die Stadt Grevenbroich legt ein umfassendes Konzept zum Bahnhofsumfeld und zum Stadtpark vor. Bürgermeister Klaus Krützen geht davon aus, dass sich damit viele der derzeit vorhandenen Probleme spürbar verbessern werden: „Wir gehen das Thema mit zusätzlichen Kräften und klaren Strukturen konzentriert an“, so Krützen. „Ich setze dabei auf die Unterstützung der Politik.“

 

Handlungskonzept Bahnhofsumfeld und Stadtpark


I. Notwendige Aufgaben

Kerngebiet der Aufgabenwahrnehmung sollen der Bahnhof, dessen unmittelbares Umfeld und der
Stadtpark sein.

  1. Sichtbare Präsenz
    Im Bahnhofsviertel und im Stadtpark sollen die OSD-Mitarbeiter zunächst möglichst viel sichtbare
    Präsenz zeigen. Neben einem hohen Personaleinsatz wird dieser Effekt durch die Anschaffung von Dienstfahrrädern und einer damit verbundenen höheren Kontrollfrequenz erzeugt.

  2. Hausrecht im Bahnhofsgebäude durchsetzen
    Mit der angestrebten Übertragung des Hausrechtes der DB Security AG auf die städtischen Mitarbeiter, können insbesondere Rauchverbote, das Aufhalten im Bahnhofsgebäude ohne gültiges Ticket und das Lagern vor Verkehrseinrichtungen wie bspw. den Aufzügen, unterbunden werden.

  3. Ordnung am Bahnhofsvorplatz aufrechterhalten
    Die gesamte Bandbreite der Gefahrenabwehrverordnung ist hier zu kontrollieren, zu ahnden und
    notfalls mittels Platzverweis durchzusetzen. Häufigste Tatbestände sind alkoholisiertes Fehlverhalten in der Öffentlichkeit, das Nichtanleinen von Hunden, das regelmäßige Lagern von Gruppen an derselben Stelle und die zweckwidrige Nutzung von ÖPNV-Einrichtungen. Zudem sind bestimmte Bereiche des Bahnhofumfeldes auf Drogenkonsum zu überprüfen.

  4. Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Bereich des Bahnhofsviertels

  5. Kontrolle von unerlaubten Sondernutzungen
    Um Konfliktsituation in der Nutzung öffentlichen Straßenraumes gerade im Bahnhofsviertel zu
    verhindern, hat der Fachbereich 32 zur Jahreswende 2017/2018 mit einer restriktiveren
    Genehmigungspraxis bei Sondernutzungsanträgen begonnen. Insbesondere die klassische
    Bierzeltgarnitur vor Kiosken oder der Stehtisch vor dem Stehcafé sollen nur noch in Ausnahmefällen genehmigt werden, wenn ausreichend Restgehwegbreite vorhanden ist. Insoweit fortgesetzte – nunmehr unerlaubte – Sondernutzungen sind zu kontrollieren und zu unterbinden.

  6. Ordnung im Stadtpark aufrechterhalten
    Die gesamte Bandbreite der Gefahrenabwehrverordnung ist hier zu kontrollieren, zu ahnden und
    notfalls mittels Platzverweis durchzusetzen. Häufigste Tatbestände sind alkoholisiertes Fehlverhalten in der Öffentlichkeit, wildes Zelten, Lärmemissionen und Verletzung der Nachtruhe sowie Nichtanleinen von Hunden. Zudem sind bestimmte Grünbereiche vorsorglich auf Drogenkonsum zu überprüfen.

  7. Kontrolle der Sauberkeit im Viertel (in Zusammenarbeit mit den Stadtbetrieben)
    Aktuell wird die Innenstadtreinigung durch die Stadtbetriebe neu konzipiert. Ziel ist ein erhöhtes Maß an Sauberkeit gerade in diesem Bereich. Die Mitarbeiter des OSD werden dabei Kontrollaufgaben wahrnehmen und insoweit eng mit den Stadtbetrieben zusammenarbeiten.

  8. Feststellung von Personalien
    Routinemäßig sind im Bereich des Bahnhofsvorplatzes und des Stadtparks bei Auffälligkeiten die
    Personalien der beteiligten Personen festzustellen und zu dokumentieren. Im Rahmen der Kontrolle werden die in Frage kommenden Personen zudem um Mitteilung gebeten, ob und wenn ja bei wem sie derzeit in einer Substitutionsbehandlung sind.
    Über diesen Kernbereich an Pflichten hinausgehend sind noch zwei weitere Aufgaben zu beachten. Um den Zeitansatz hierfür so gering wie möglich zu halten, werden u.a. auch Dienstfahrräder angeschafft:

  9. Frühzeitiges Erkennen von Aufgabenverlagerungen
    Gezielte Kontrollen an bestimmten Orten können insgesamt zu einer Minderung der Auffälligkeiten führen. Erfahrungsgemäß findet parallel dazu aber oft auch eine Teilverlagerung der Problematik hin zu anderen Orten statt. Eine exakte Prognose hierzu ist schwer. Diese Entwicklung ist vielmehr durch die Ordnungskräfte vor Ort fortlaufend zu beobachten. Aufgrund der Begebenheiten vor Ort kann es insbesondere sein, dass eine Verlagerung in den westlichen Bereich des Bahnhofsgeländes (Merkatorstraße, etc.) oder aber auch südlich in das Grünareal rund um das Alte Schloss und Evita Beach stattfindet. Diese Bereiche sind daher ebenfalls fortgesetzt zu bestreifen.

  10. Hunde- und Bettelkontrollen im Innenstadtbereich
    Im Zuge dieser „Bestreifung von Randgebieten“ rund um Bahnhofsviertel und Stadtpark mittels
    Dienstfahrrad können dann auch Hundekontrollen im Innenstadtbereich erfolgen. Ein gerade in den Sommermonaten ebenfalls steigendes Problem ist das aktive Betteln bzw. das passive Betteln in größeren Gruppen/mit Tieren im Bereich der Kölner Straße. Auch dies soll sodann verstärkt kontrolliert werden.


II. Notwendige Einsatzzeiten

Auf Basis der Sprechzeiten der beiden Substitutionspraxen und des vorbenannten Aufgabenumfangs,
werden die Kontrollen ganzjährig wie folgt stattfinden (wobei die Einsatzzeiten Do./Fr. im Wechsel
erfolgen, um weniger vorhersehbar für die Bürgerschaft zu sein):

  • Mo., Mi., Do./Fr. 07:00 - 15:00 Uhr
  • Di., Do./Fr. 07:00 - 19:00 Uhr
  • Sa. 09:00 - 15:00 Uhr

Bestimmte Beschwerden den Stadtpark betreffend fokussieren sich auf späte Nachmittage und
Abende bei schönem Wetter. Zusätzliche Kontrollen sollten daher vom 15.04. bis 15.10. eines Jahres
je nach Wetterlage und Bedarf bis zu dreimal wöchentlich stattfinden:

  • Mo. - Do. 19:00 - 22:00 Uhr (1 von 4 Tagen)
  • Fr., Sa. 19:00 - 23:00 Uhr


III. Rahmenbedingungen und Zeitplanung

Der durch die vorbeschriebenen Kontrollen anfallende Arbeitsaufwand beläuft sich bei einer
Minimalbesetzung mit einer 2er-Streife auf insgesamt 130 Wochenstunden im Sommer und 108
Wochenstunden im Winter. Diese zusätzliche Aufgabe alleine übersteigt damit bereits die bisher
insgesamt bestehenden Personalkapazitäten im OSD (117 Wochenstunden).

Neben dem Auffangen von Stunden im vorhanden Personalbestand wird zusätzliches Personal von
einem externen Dienstleister bezogen werden müssen. Hinzu kommen Einmalkosten i.H.v. etwa EUR
12.000,00 für eine weitergehende Ausrüstung und Ausbildung der städtischen Mitarbeiter. Darin
enthalten sind Dienstfahrräder, stichsichere Westen, Handschuhe, Handschellen, EKA-Stöcke und
Pfefferspray.

Realistisch erscheint vor dem Hintergrund der noch abzuschließenden Vereinbarung mit der DB
Security AG (Hausrechtsübertragung), der Erweiterung der städtischen Gefahrenabwehrverordnung
und der Notwendigkeit einer gezielten Personalakquise ein Projektstart zum 01.07.2018