Am Donnerstag, dem 10.07.2025, findet um 18.00 Uhr, im Bernardushaus – Besprechungsraum 2, Am Markt 3 in 41515 Grevenbroich-Stadtmitte, die 3. Sitzung / 10. Wahlperiode des Wahlausschusses der Stadt Grevenbroich statt. Die Sitzung ist öffentlich und jedermann hat Zutritt zu dieser Sitzung.
T A G E S O R D N U N G
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Verpflichtung von Beisitzern
- Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Grevenbroich am 14. September 2025
- Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl in den 25 Wahlbezirken der Stadt Grevenbroich
- Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl aus den Reservelisten
- Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Grevenbroich
- Hinweis des Wahlleiters zur Mitunterzeichnung der Niederschrift durch die Beisitzer
- Mitteilung des Wahlleiters
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter und 8 Beisitzern. Gemäß § 6 Absatz 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) mache ich die Namen der Beisitzer und der persönlichen Stellvertreter bekannt:
- Sevda Alms / Beisitzerin oder
Gina Penz / Vertreterin - André Dresen / Beisitzer oder
Heike Troles / Vertreterin - Daniel Rinkert / Vertreter
- Dr. Peter Gehrmann / Beisitzer oder
Tobias Freitag / Vertreter - Achim Pfeiffer / Beisitzer oder
Thorsten Schellenberg /Vertreter - Eva Plath (s.B) / Beisitzerin oder
Leo Oehmen / Vertreter - André Thalmann / Beisitzer oder
Birgit Gericke / Vertreterin - Tim Tressel (s.B) / Beisitzer oder
Raphael Drahs (s.B.) / Vertreter
Der Wahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Wahlleiters den Ausschlag.
Die Beisitzer sind nicht gehindert; an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl erstreckt.
Grevenbroich, den 03.07.2025
Stefan Meuser
Beigeordneter als Wahlleiter