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Stadt Grevenbroich nimmt Ausweisabholterminal in Betrieb

Die Stadt Grevenbroich erweitert ihren digitalen Bürgerservice und nimmt jetzt ein Ausweisabholterminal in Betrieb. Bürger*innen können zukünftig Ausweise und Pässe abholen. Das System garantiert eine sichere und volldigitalisierte Übergabe von Ausweisdokumenten.

Wer im Bürgerbüro einen Ausweis beantragt hat und ihn nach ca. zwei Wochen abholen möchte, muss zukünftig keinen zweiten Termin vereinbaren, sondern kann das Dokument am Ausweisterminal vor dem Bürgerbüro an der zum Ostwall zugewandten Seite, rund um die Uhr abholen. Damit möchte die Stadt Grevenbroich vor allem den berufstätigen Bürger*innen entgegenkommen. Wartezeiten werden erspart und Fahrbewegungen zum Bürgerbüro entzerrt. Ziel der Stadt ist es, den Bürgerservice so einfach wie möglich zu gestalten.

Bei der Antragstellung im Bürgerbüro können sich die Bürger*innen für die Abholung des Ausweisdokuments am Abholterminal entscheiden. Hierzu muss eine E-Mail-Adresse in einem webbasierten System aufgenommen werden, welches eine Buchungsnummer generiert und eine E-Mail an die Antragssteller auslöst. Bei der Abholung der Dokumente müssen sich die Bürger*innen zum einen durch einen per E-Mail zugesandten QR-Code und darüber hinaus durch Einlesen des Fingerabdrucks identifizieren. Somit werden höchste Sicherheitsstandards gewährleistet. Die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros legitimieren sich mittels Transponderkaten am Abholterminal, wenn sie Ausweise und Pässe nach dem Vier-Augen-Prinzip dort hineinlegen.

Die Kosten für das Ausweisabholterminal liegen bei ca. 27.000 Euro.

Hinweis:
Gesetzlich sind die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros verpflichtet die Ausweise bzw. Reisepässe zu entwerten, wenn diese beim Bürgerbüro abgeholt werden. Es gilt der Grundsatz, dass niemals zwei gültige Dokumente der gleichen Art für eine Person im Umlauf sein dürfen. Soll jedoch der neue Ausweis oder der neue Reisepass am Terminal abgeholt werden, um sich den zweiten Weg zum Bürgerbüro zu ersparen, dann muss zuvor das noch gültige Dokument entwertet werden. Angesichts dieser Vorgehensweise und den rechtlichen Bedingungen, wird daher die Abholung über das Terminal nur zugelassen, wenn der Kunde noch ein weiteres gültiges Dokument besitzt. Quasi neben dem Ausweis muss ein gültiger Reisepass vorhanden sein, welcher für Identifikationszwecken genutzt werden kann.