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Starkregengefahrenhinweise online abrufbar

Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) hat eine flächendeckende Starkregenhinweiskarte für das Land Nordrhein-Westfalen und damit auch für die Stadt Grevenbroich erstellt. Auch die Gesellschaft für Wirtschaftsdienste Grevenbroich mbH (GWD) arbeitet zusätzlich an eigenen Starkregengefahrenkarten, um die örtlichen Gegebenheiten noch besser darstellen zu können.

Die Karte des BKG ist über die Homepage der Stadt Grevenbroich abrufbar. Gefährdete Bereiche sind entsprechend der zu erwartenden Wassertiefe in verschiedenen Blautönen hervorgehoben. Sollte nicht die Möglichkeit bestehen, die Karte im Internet abzurufen, bietet die GWD allen Bürger*innen an, den gewünschten Kartenausschnitt per Post zuzusenden. Ansprechpartner hierzu ist Herr Torsten Küpper, Tel.: 02181 2133142. Ein Veröffentlichungstermin der Starkregenhinweiskarte der GWD steht noch nicht fest.

Zusätzlich hat die Bezirksregierung Düsseldorf das Überschwemmungsgebiet der Erft für ein hundertjährliches Hochwasserereignis ermittelt. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten die Schutzbestimmungen des Landeswassergesetzes, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen. Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung liegt zusammen mit den Karten in der Zeit vom 17.01.2022 bis einschließlich zum 16.03.2022 im Neuen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung/ Bauordnung, Ostwall 6, 41515 Grevenbroich, aus. Es wird um vorherige Terminabsprache unter den Telefonnummern 02181 608-439 oder -440 gebeten. Das ermittelte Überschwemmungsgebiet kann auch im Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden unter: www.url.nrw/offenlage

Bürger*innen, dessen/deren Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme abgeben. Die erhobenen Einwendungen werden bei der Bezirksregierung Düsseldorf geprüft.