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Stadt Grevenbroich kann Anträge auf Unwetter-Finanzhilfen nicht gewähren

Die Stadt Grevenbroich ist vom Hochwasser Mitte Juli 2021 weitestgehend verschont worden und kann deshalb keine Anträge auf Unwetter-Finanzhilfen gewähren.

Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt eine Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Nach den Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch die Unwetterkatastrophe hervorgerufenen Schäden hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Teile des Regierungsbezirks Düsseldorf als betroffenes Gebiet erklärt. Die Stadt Grevenbroich weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Stadtgebiet Grevenbroich nicht als vom Hochwasser betroffenes Gebiet anzusehen ist, so das auch keine diesbezüglichen Anträge positiv beschieden werden können.