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Standesamt
"Villa Krüppel"
Schloss-Straße 5
Telefon: 0 21 81/6 08-2 82
Telefax: 0 21 81/6 08-3 16
Internet: www.grevenbroich.de/standesamt
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 16.00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung.
| Martin Scheffler | 02181 / 608-282 | martin.scheffler@grevenbroich.de |
| Werner Herten | 02181 / 608-283 | werner.herten@grevenbroich.de |
| Angelika Rath | 02181 / 608-285 | angelika.rath@grevenbroich.de |
| Sabine Nattermann | 02181 / 608-281 | sabine.nattermann@grevenbroich.de |
| Telefax | 02181 / 608-316 |
>> alle Informationen zum Thema "Heiraten in Grevenbroich" finden Sie hier
Beurkundung der Geburt von Kindern, die in Grevenbroich geboren werden (unabhängig vom Wohnort der Eltern)
Die Grevenbroicher Klinik - in der 99 Prozent der Kinder geboren werden - händigt Ihnen nach der Geburt dort im Büro für "Standesamtliche Angelegenheiten" eine schriftliche Geburtsanzeige aus.
Beachten Sie bitte, dass beide Eltern die Vornamensführung auf der Rückseite unterschreiben müssen!
Mit dieser Geburtsanzeige, dem Familienstammbuch und dem Personalausweis kann der Vater oder eine bevollmächtigte Person die Geburt beim Standesamt beurkunden lassen.
Die deutschen und ausländischen Vorschriften, die beachtet werden müssen, sind äußerst vielfältig. Ebenso unterschiedlich sind auch die Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen.
Ihr Standesamt steht Ihnen für Auskünfte natürlich gerne zur Verfügung, persönlich oder auch telefonisch.
Die Vaterschaft kann sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt der Stadt Grevenbroich anerkannt werden. Es ist erforderlich, dass bei der Beurkundung beide Elternteile anwesend sind.
Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften wenden Sie sich bitte an Ihr Standesamt.
Beurkundung des Todes von Personen, die in Grevenbroich gestorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen)
Mitzubringende Unterlagen:
Sofern ein Bestattungsunternehmen mit dem Todesfall beauftragt ist, bringt der Bestatter diese Unterlagen ins Standesamt.
Bei uns bekommen Sie:
Vorzulegende Unterlagen auf Anfrage. Setzen Sie sich auf jeden Fall vor Antragstellung mit Ihrem Standesamt in Verbindung.
Bestellung von aktuellen Urkunden aus dem Familien-, Geburten-, Heirats- und Sterbebuch
Mitzubringende Unterlagen:
Kosten:
Schriftlich angeforderte Urkunden können nur gegen Vorauszahlung per Verrechnungsscheck oder durch Überweisung auf folgendes Konto ausgestellt werden:
Sparkasse Neuss
BLZ 305 500 00
Konto 101 063
Die Überweisung sollte den Hinweis tragen:
Gebühr für Urkunde ....................... / FB 32.3
Postwertzeichen können nicht angenommen werden.