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Die besondere Stellung der Gemeinden im dezentral organisierten politischen System der Bundesrepublik wird dadurch unterstrichen, dass Grundgesetz und Landesverfassung den Gemeinden alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zur Regelung überlassen. Wichtige Bereiche der Gemeindehoheit sind die Personal- und Organisationshoheit sowie die Planungs- und Abgabenhoheit.
Stadtrat und Bürgermeister sind von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt und damit demokratisch legitimiert.
Wichtigstes Entscheidungsorgan der Stadt ist der Rat. Er vertritt die Bürgerschaft gemeinsam mit dem Bürgermeister. Er ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten zuständig.
Entlastet wird er jedoch durch die Ausschüsse, die ebenfalls die Befugnis haben bestimmte Dinge zu entscheiden und Empfehlungen oder Anregungen an den Rat auszusprechen.