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Europawahl 2024: Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl

Ab dem 06.05.2024 beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl am 09.06.2024. Die Wahlbenachrichtigungen sollten bis spätestens zum 19.05.2024 allen Wahlberechtigten zugestellt sein.

Bereits seit dem 29.04.2024 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen auf der Internetseite der Stadt Grevenbroich (→ Online-Briefwahlantrag) oder per E-Mail unter wahlen(at)grevenbroich.de anzufordern. Bislang haben 358 Wahlberechtigte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Für alle, die bis zum 19.05.2024 keine Benachrichtigung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, sich beim Wahlamt unter der genannten E-Mailadresse oder telefonisch unter 02181 / 608 - 3314 zu melden. Alternativ kann auch im Wahllokal mit dem Personalausweis gewählt werden. Eine Wahllokalsuche wird auf www.grevenbroich.de bereitgestellt.

Ab dem 06.05.2024 ist auch die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt möglich. Hier kann ebenfalls mit dem Personalausweis die Aushändigung der Unterlagen beantragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die ausgehändigten Briefwahlunterlagen direkt im Wahlamt auszufüllen und zu hinterlassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht zulässig ist.

Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, seit mindestens drei Monaten entweder in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. EU-Bürger, die in Deutschland leben, müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Weiterführende Informationen zur Europawahl finden Sie hier.